Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhält Einblick in Unterlagen, die bei SVP-Nationalrat Christoph Blocher vor gut einem Jahr im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand beschlagnahmt worden sind. Das Zürcher Obergericht hat deren Entsiegelung angeordnet. Blocher akzeptiert den Entscheid jedoch nicht.

Wie Blochers Anwalt, Walter Hagger, auf Anfrage sagte, gibt es verschiedene Punkte, «die wir anders sehen als das Zürcher Obergericht». Es sei deshalb sinnvoll, dass sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftige. Dieses soll beispielsweise die Frage des Quellenschutzes für Journalisten klären.

Der Hintergrund: Am 27. Dezember 2011 soll Blocher versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Sarasin-Informatiker Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Am 5. Januar 2012 veröffentlichte die Zeitschrift ein zusammengeschnipseltes Faksimile von Hildebrands Kontoauszügen.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will insbesondere wegen einer möglichen Verletzung des Bankgeheimnisses dieses Treffen zwischen Christoph Blocher, dem Informatiker sowie Hermann Lei näher untersuchen.

Die von der Staatsanwaltschaft bei den Hausdurchsuchungen am 20. März 2012 an Blochers Wohn- und Firmensitz sichergestellten Unterlagen zum Fall Hildebrand - wie ein Computer und Handy - waren auf Antrag des SVP-Politikers versiegelt worden.

(tke/sda)

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