Im Prozess gegen den ehemaligen Banker Rudolf Elmer hat das Zürcher Obergericht kein Urteil gefällt. Es schickte die Anklageschrift zurück an den Ankläger. Er muss die Untersuchung überarbeiten und allenfalls ergänzen.

Das Problem sind die Daten, um die im Fall Rudolf Elmer nun schon in zweiter Instanz prozessiert wird. Ausser Elmer und seinem Ex-Arbeitgeber, der Bank Julius Bär, weiss niemand, worin diese Daten eigentlich konkret bestehen.

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So lange man nicht wisse, was für Daten das seien, könne man kein Urteil fällen, sagte der Gerichtspräsident. Das Urteil sei davon abhängig, ob es Daten aus der Schweiz von Schweizer Kunden seien - oder solche von den Cayman Islands, wo das Schweizer Bankgeheimnis nicht angewendet werden könne.

Öffentlicher Prozess oder schriftliche Abwicklung?

Bisher hatte sich die Bank Julius Bär immer geweigert, die Bedeutung der Daten offenzulegen. «Nun ist auch diese gefordert, am Verfahren mitzuwirken», sagte der Richter an deren Anwalt gerichtet - und bringt die Bank so in eine Zwickmühle.

Weigert sich Julius Bär weiter, die Daten zu erläutern, wird das Gericht nämlich zugunsten des Angeklagten entscheiden und annehmen, dass es sich lediglich um «Cayman-Daten» handelt, also beispielsweise um Daten amerikanischer Kunden, die ihr Geld steuergünstig am Offshore-Standort Cayman Islands parkieren.

Elmer, der beim Julius-Bär-Ableger auf den Cayman Islands arbeitete, hätte sich dann der Verletzung des dortigen Recht schuldig gemacht, doch dafür ist Zürich nicht zuständig. Elmer könnte nicht verurteilt werden. Wenn die Bank ihren Ex-Kadermann also verurteilt sehen will, muss sie die Daten publik machen.

Wie lange die Staatsanwaltschaft für die weiteren Abklärungen benötigt, ist unklar. Elmer wünschte, dass der Prozess auch in der nächsten Phase öffentlich geführt wird, ganz im Gegensatz zur Bank Julius Bär und der Staatsanwaltschaft, die das Ganze am liebsten nur noch schriftlich abgewickelt hätten.

«Aus reiner, purer Rachsucht»

Der Staatsanwalt hatte zuvor gesagt, sie sehe im ehemaligen Banker Rudolf Elmer «keinen Robin Hood» sondern einen «frustrierten Ex-Angestellten mit obskuren Rachegelüsten». Vor dem Zücher Obergericht verlangte er eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten bei einer dreijährigen Probezeit.

Elmers Selbstdarstellung als Whistleblower sei eine reine Schutzbehauptung, erklärte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte habe keineswegs altruistisch gehandelt, als er Bankdaten weitergegeben habe, sondern «aus reiner, purer Rachsucht». Er habe dem Bankenplatz Schweiz aus egoistischen Gründen geschadet.

Der Strafantrag des Anklägers lag noch höher als im erstinstanzlichen Prozess: Vor dem Bezirksgericht Zürich hatte er Anfang Jahr eine achtmonatige bedingte Freiheitsstrafe mit zweijähriger Probezeit gefordert.

«Sehr geringes Verschulden»

Elmers Anwältin sah dagegen in dessen Taten ein «sehr geringes Verschulden». Er sei nur wegen eines einzigen Nötigungsversuchs schuldig zu sprechen, verlangte sie. Damit bezog sie sich auf ein E-Mail von Elmer, mit dem er der Überwachung durch Detektive der Bank ein Ende setzen wollte. Elmer soll mehr als ein Jahr lang von bis zu elf Personen gleichzeitig observiert worden sein.

Die Verteidigerin plädierte auf eine bedingte Geldstrafe von maximal 35 Tagessätzen zu 30 Franken. Der Bankgeheimnisverletzung sei ihr Mandant nicht schuldig zu sprechen. Der Ableger auf den Cayman Islands sei keine Bank nach Schweiz Recht gewesen - also komme auch das Bankgeheimnis nicht zum Tragen, argumentierte sie.

(tno/vst/sda)