Ordentlich aufgereiht stehen sie – wie grosse Batterien – in einer Halle in Würenlingen: Sicherheitsbehälter mit dem strahlenden Abfall der letzten Jahrzehnte. Das meiste aus Atomkraftwerken. Noch ist unklar, wo dieser Müll dereinst «endgelagert» wird. Sicher ist nur: Er strahlt noch Tausende Jahre weiter. 
Um diesen AKW-Abfall ist wieder eine Debatte entfacht. Es geht ums Geld. Kann es sein, dass die Generation der Babyboomer ihren Kindern und Grosskindern nicht nur heisse Brennstäbe, sondern auch ein Finanzloch hinterlässt? Sparen die Kraftwerkbetreiber genug Geld an für die Entsorgung? Ja, sagen die Stromkonzerne. Nein, sagt die kritische NGO Schweizerische Energie-Stiftung (SES). Und der Bund setzt zumindest ein dickes Fragezeichen in Form strenger Vorschriften.

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Wie Pensionskassen legen die Betreiber Geld in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) an, um dereinst den Abriss und die Entsorgung der Abfälle zu finanzieren. Und wie bei Pensionskassen ist es entscheidend, zu welchem Zins dieses Geld angelegt wird. Je höher die Rendite, desto weniger Geld muss eingezahlt werden. Vergangene Woche beschloss der Bundesrat, diesen Kalkulationszins von real 3,5 auf 2,1 Prozent zu senken. Die Folge: Die Vorsorgebeiträge für Axpo und Co. steigen an. Alleine für das AKW Beznau mache das insgesamt 250 Millionen Franken aus, monierte Axpo-Kommunikationschef Rainer Meier auf Twitter. Millionen, die für mehr als hundert Jahre auf einem «Sperrkonto» lägen. Am Montag legte die Lobbyorganisation Nuklearforum nach. Die Zinssenkung sei unbegründet, schrieb Geschäftsführer Lukas Aebi. Doch das stimmt so nicht, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. Für die Zinssenkung gibt es sehr wohl einen Grund.
 

Die AKW-Fonds haben dünne Reservedecken: Per Ende 2018 lagen sie bei 0,04 und 0,06 Prozent.

Kraftwerke investieren vorsichtiger

Im Dezember 2017 beschloss das Stenfo-Führungsgremium eine neue Anlagestrategie für die Fonds, die «ein tieferes Risikobudget» enthielt, wie dem Jahresbericht 2017 zu entnehmen ist. Der Aktienanteil wurde um 25 Prozent reduziert, Fremdwährungsrisiken abgesichert. Dies, so hält der Bundesrat in seinen Berichten fest, führe zu einem tieferen Renditepotenzial. Deshalb, so der Bund, wurde die Renditeannahme auf 2,1 Prozent gesenkt. Die Branche hatte die Zinssenkung somit selbst ausgelöst.
Die Stromkonzerne äussern sich nicht zu diesem Widerspruch, bestreiten ihn gar. Die Senkung der Realrendite sei unbegründet, betont etwa Axpo-Sprecher Antonio Sommavilla. De facto sei das eine Enteignung der Kraftwerkbetreiber, weil die Gelder über Jahrzehnte blockiert sind. Wer genau die Strategieänderung beantragt hat, ist nicht dokumentiert und wird von der Stenfo-Geschäftsführung nicht offengelegt. Allerdings verweist diese darauf, dass die neue Strategie «auf die Risikofähigkeit der Betreiber» abgestimmt worden sei. Gemeint sind wohl die grossen Stromkonzerne Alpiq und Axpo, die in den vergangenen Jahren hohe Verluste verbuchen mussten. Wollten sie das Wertschwankungsrisiko reduzieren?

Interessant ist das Verhalten der BKW, deren AKW Mühleberg demnächst vom Netz geht. Die BKW wehrt sich juristisch gegen die Strategieänderung und will – bisher erfolgreich – durchsetzen, dass ihre Gelder weiterhin mit höheren Risiken angelegt werden. BKW-Sprecher René Lenzin begründet: «Da wir eine ausreichende Risikofähigkeit auswiesen, gab es für uns keinen Grund, die Strategie zu ändern.»
Mit der Anpassung wollten die Kraftwerkbetreiber wohl verhindern, dass die Fonds in eine Unterdeckung geraten, die Nachschüsse auslöste. Zwar verbuchten die Stenfo-Fonds in den vergangenen Jahren ansehnliche Renditen. Dennoch weisen sie kaum Reserven auf. Kurzfristig ging die Rechnung auf. Nach dem schlechten Börsenjahr 2018 waren die Ansprüche der Kraftwerkbetreiber nur noch marginal gedeckt. 0,04 Prozent betrug die Überdeckung im Entsorgungsfonds, 0,06 Prozent im Stilllegungsfonds. Ohne Strategieänderung wäre sie wohl negativ geworden. Faktisch aber haben die Strömler ihre Probleme einfach in die Zukunft verschoben.
 

Wer haftet für Verluste?

Die Energiestiftung hält die Vorschriften des Bundes noch immer für zu wenig streng. Zwar werde das Risiko, dass Bauwerke und Abrisse dereinst teurer würden als geplant, in den Kostenstudien berücksichtigt, sagt SES-Geschäftsführer Nils Epprecht. Allerdings blende man das Risiko aus, dass zum Zeitpunkt des Kostenanfalls keine Unternehmen mehr existierten, die für allfällige Nachschüsse hafteten. «Wer sagt mir, dass es die BKW noch gibt oder dass die Alpiq ihre Tochtergesellschaft nicht einfach in den Konkurs schickt?» Das Gesetz schreibt eine Kaskadenhaftung vor: Sollten die Fondsgelder nicht ausreichen, haften die Kraftwerkbetreiber solidarisch. Wenn auch diese nicht mehr zahlen können, muss der Staat einspringen. Und das heisst dann wohl: die Eidgenossenschaft. Beziehungsweise die Enkel und Urenkel der Babyboomer.

Michael Heim Handelszeitung
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