Der Financier und Hotelbesitzer Urs E. Schwarzenbach soll über 200 Kunstwerke bei der Einfuhr in die Schweiz nicht oder falsch deklariert haben. Die Oberzolldirektion hat eine Busse von vier Millionen Franken verhängt.

Die Oberzolldirektion in Bern hält in ihrer Verfügung vom 6. Oktober fest, dass Urs E. Schwarzenbach mehrfach vorsätzlich Mehrwertsteuern hinterzogen habe. Daniel Saameli, Sprecher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), bestätigte Berichte der «NZZ am Sonntag» und der «Sonntagszeitung».

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Am Zoll vorbei

Der 68-jährige Schwarzenbach soll über Jahre Kunstgegenstände am Zoll vorbeigeschleust haben, 123 Mal ganz ohne Anmeldung. In 27 Fällen liess Schwarzenbach Kunstwerke zwar verzollen, aber mit falschen Angaben.

In zwei Fällen - im September 2012 und im Juni 2013 - wurde Schwarzenbach von Zöllnern kontrolliert, als er am Flughafen Zürich den grünen Durchgang «Nichts zu deklarieren» benutzte, obwohl er Kunstgegenstände mit sich führte. Insgesamt soll er über 200 Objekte im Wert von mindestens 130 Millionen Franken mit keiner oder einer falschen Deklaration eingeführt haben.

Schwere Widerhandlungen

In der 75-seitigen Verfügung heisst es, die Widerhandlungen wögen schwer. Die Oberzolldirektion spricht von einer «gewohnheitsmässigen» Vorgehensweise. Verschärfend kommt hinzu, dass sich Schwarzenbach auch von der laufenden Untersuchung nicht davon habe abhalten lassen, weiter so zu handeln. Die Verfügung ist nicht rechtskräftig.

Gemäss Zeitungsberichten weist der Financier und Mehrheitsaktionär des Zürcher Luxushotels Dolder Grand die Vorwürfe zurück. Er hat demnach beim Bezirksgericht Zürich eine Beschwerde eingereicht. Hingegen muss Schwarzenbach definitiv 10 Millionen Franken an Mehrwertsteuern zahlen, da er seine Beschwerde dagegen zurückgezogen hat, wie Saameli weiter ausführte.

Mitarbeiter werden nicht belangt

Nicht belangt werden Mitarbeitende von Schwarzenbach, die während der Untersuchung befragt worden sind. Gemäss Verfügung gaben die Angestellten übereinstimmend an, stets auf Anweisung ihres Chefs gehandelt haben.

Nach der ersten Kontrolle am Flughafen Zürich hatte die Zollfahndung Zürich Ende Oktober 2012 eine Untersuchung eröffnet. Im April 2013 führten die Zollfahnder dann mehrere Hausdurchsuchungen in Liegenschaften Schwarzenbachs durch, darunter auch im Hotel The Dolder Grand.

Die Schweiz erhebt auf dem Import von Kunstgegenständen eine Abgabe von acht Prozent. Es besteht die Selbstdeklarationspflicht.

(sda/ccr)