Der Streit zwischen dem Genfer Kunsthändler Yves Bouvier und dem russischen Milliardär Dmitri Rybolowlew ist um ein Kapitel reicher. Die französische Justiz eröffnete am Montag ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei. Es geht um Werke einer Picasso-Erbin.

Bislang ermittelte die monegassische Justiz wegen Betrugs und Mithilfe zur Geldwäscherei gegen Bouvier. Das Verfahren wurde vom russischen Milliardär und Besitzer des Fussballclubs AS Monaco, Dmitri Rybolowlew, angestrengt.

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Bilder zu überhöhten Preisen

Dieser warf dem Genfer Kunsthändler vor, ihm Bilder berühmter Maler wie Picasso, Modigliani oder Leonardo Da Vinci zu überhöhten Preisen verkauft zu haben. Bouvier räumte ein, Gewinne erzielt haben, betonte jedoch, dass diese legal erwirtschaftet worden seien.

Um die zwei verkauften Gouache-Werke «Tête de femme» und «Espagnole à l'éventail» von Picasso sowie 58 Zeichnungen ist nun ein weiterer Rechtsstreit entbrannt, der die französische Justiz beschäftigt. Die Werke stammen aus dem Besitz der Stieftochter des berühmten Malers, Catherine Hutin-Blay.

Erbin meldete Bilder als gestohlen

Diese reichte im März Strafanzeige ein, weil ihr mehrere Werke gestohlen worden seien. Der Genfer Kunsthändler reagierte umgehend und stellte sich am Montag in Paris der zuständigen Richterin, wo er die Vorwürfe bestritt.

Er habe die Bilder und Zeichnungen einem Trust abgekauft, der sich als jener von Catherine Hutin-Blay präsentierte, hiess es in einer Mitteilung von Bouviers Mediensprecher Marc Comina. Vor dem Verkauf an Rybolowlew seien sämtliche Zertifikate eingeholt worden. Man habe zudem über eine Verifizierung einer Kunstdatenbank verfügt, welche attestierte, dass die beiden Bilder nicht gestohlen worden seien.

Bouvier weist Vorwürfe zurück

Die Bilder seien nicht heimlich gekauft worden um für immer in einem Tresor zu verschwinden, sondern im Gegenteil per Rechnung verkauft worden, um die Wände von Rybolowlews Chalet in Gstaad zu schmücken. Bouvier gehe nach wie vor davon aus, dass Catherine Hutin-Blay den Verkauf der Werke bewilligte und die entsprechenden Beträge erhielt, hiess es in der Medienmitteilung weiter.

Die Erbin bestritt dies ihrerseits in einer Medienmitteilung, wie die französische Nachrichtenagentur AFP am Dienstag berichtete. Sie versicherte demnach, nie ihr Einverständnis zum Verkauf gegeben oder eine Bezahlung erhalten zu haben. «Sie ist nicht Begünstige eines Trusts und kennt Herrn Bouvier nicht», hiess es in der Mitteilung.

(sda/ccr)