Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden soll.

Damit erfolgt ein vierter Öffnungsschritt, der ab Montag, 31. Mai 2021 gilt. Folgende Regelungen treten dann in Kraft

  • Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 anstatt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Neu darf die Hälfte der Kapazität genutzt werden statt wie bisher bloss ein Drittel.
     
  • Es dürfen maximal 30 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben. Dabei gelten die Regeln für Publikumsanlässe mit 100 Personen drinnen und 300 Personen draussen.
     
  • Die Innenbereiche von Restaurants können mit Schutzkonzepten wieder geöffnet werden können – aber nur wenn die Fallzahlen sinken.
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Dieser Teil des Öffnungsschritts sei aus epidemiologischer Sicht am heikelsten, weil sich «viele Personen aus unterschiedlichen Haushalten ohne Maske in Innenräumen treffen», schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung.

Eine Eröffnung Ende Mai setze deshalb voraus, dass die Fallzahlen sinken oder stabil bleiben. Es kommen die gleichen Regelungen wie bekannt zum Einsatz: Abstand oder Glasscheiben, vier Personen pro Tisch, Kontaktdaten, Sitzpflicht und auch Maskenpflicht am Tisch.

Dazu hat der Bundesrat noch weitere Lockerungen bekannt gegeben:

  • In der Kultur wird die Gruppengrösse auf 30 Personen erhöht. Bei Auftritten und Proben sind sogar 50 Personen erlaubt.
     
  • Auch die Homeoffice-Pflicht für Betriebe wird aufgehoben, die regelmässig Test bei den Mitarbeitenden durchführen.
     
  • An Hochschulen wird die Beschränkung auf 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept.

Zudem müssen Geimpfte und Genesene nicht mehr in Quarantäne (weder Kontakt- noch Reisequarantäne). «Es ist davon auszugehen, dass sie die Krankheit nicht weiter übertragen können», schreibt der Bundesrat.

Die Bundesrat-Sitzung kann hier live verfolgt werden: 

Zudem stellt der Bundesrat weitere Öffnungsschritte in Aussicht: Am 26. Mai wird der Entscheid über Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen endgültig gefällt. Zudem stellt der Bundesrat weitere Erleichterungen in Sport und Kultur in Aussicht. Dazu dürften auch die Badis im Sommer im Aussenbereich von der Maskenpflicht absehen.

Der Bundesrat begründet die Lockerungen mit der Entspannung bei den Fallzahlen und bei den Hospitalisierungen. «Die Bevölkerung setzt die Schutzmassnahmen gut um, der Öffnungsschritt vom 19. April 2021 hat sich bislang nicht negativ auf die Entwicklung der Epidemie ausgewirkt», heisst es.

Der Bundesrat sehe gute Chancen, dass sich die Situation in den Spitälern in den nächsten Wochen weiter entspanne. «Voraussetzung ist, dass die Impfkampagne in hohem Tempo weitergeführt werden kann und sich alle – speziell die Risikogruppen – besonders gut schützen, bis sie geimpft sind.»

(tdr)

Höchstdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht

In der heutigen Sitzung hat der Bundesrat auch beschlossen, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird auf 24 Monate zu erhöhen.

Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer von aktuell 18 auf 24 Monate sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern.

Weitere Massnahmen der Covid-Verordnung ALV sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat im Juni entscheiden.

Über mögliche Anpassungen der Arbeitslosenversicherung entscheidet der Bundesrat Ende Juni. Dabei nimmt er Rücksicht auf die «epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen».

(tdr)