Das Strafverfahren gegen den Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid wegen Beihilfe zur Verletzung des Bank- und Amtsgeheimnisses geht in andere Hände. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich hat den Fall der Staatsanwaltschaft III übergeben, wie sie am Dienstag mitteilte. Die neue Zuteilung steht in Zusammenhang mit einer Strafanzeige, die Schmid im April gegen einen Staatsanwalt eingereicht hat. Der SVP-Kantonsrat warf dem 37-Jährigen vor, er sei von diesem genötigt worden, einen Strafbefehl und damit eine Verurteilung zu akzeptieren.

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Schmid verzeichnete zumindest einen Teilerfolg: Das bei Anzeigen gegen Beamte zuständige Obergericht kam nämlich zum Schluss, dass «ein deliktsrelevanter Verdacht» nicht völlig ausgeschlossen werden könne. Es erteilte deshalb die Ermächtigung, ein Verfahren gegen den zuständigen Staatsanwalt zu prüfen. Die Oberstaatsanwaltschaft habe seit dem 4. Oktober von diesem Entscheid Kenntnis, hält diese in der Mitteilung fest. Gestützt darauf habe sie entschieden, das Verfahren gegen Claudio Schmid einem Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft III zu übergeben. Dieser führt auch die weiteren Verfahren im Zusammenhang mit der «Affäre Hildebrand».

Schmid soll geheime Bankdaten Hildebrands gefordert haben

Weil Claudio Schmid den Strafbefehl nicht unterzeichnet hatte, ist das Verfahren gegen ihn nach wie vor hängig und muss neu beurteilt werden. Dem Bülacher Kantonsrat wird vorgeworfen, er habe einen Informatiker der Bank Sarasin dazu ermuntert, geheime Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand weiterzugeben. Ob gegen den bisher fallführenden Staatsanwalt ein Verfahren eröffnet wird, muss die Staatsanwaltschaft I für Besondere Untersuchungen entscheiden. Für ihn gelte, wie für alle andern auch, die Unschuldsvermutung, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft.

(awp/sda/moh)