Alt Bundesrat Christoph Blocher soll sein nachträglich eingefordertes Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren erhalten. Dies hat die Landesregierung am Mittwoch entschlossen.

Künftig will der Bundesrat die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern ganz ausschliessen, wie er mitteilte. Bis die entsprechende Regelung vorliegt, will der Bundesrat bei einem entsprechenden Antrag Ruhegehälter höchstens bis fünf Jahre nachträglich ausbezahlen. Davon profitiert nun der 80-jährige frühere Justizminister und Milliardär Blocher.

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Eine Gesetzeslücke

Gesetz und Verordnung enthielten keine Bestimmungen für den Fall, dass eine Magistratsperson ihren Anspruch auf die Auszahlung des Ruhegehalts nicht direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt geltend macht, erklärte der Bundesrat.

Weil das geltende Recht zu dieser Frage schweige, sei die Rechtslage Auslegungssache. Der Bundesrat stützte sich bei seiner Entscheidung auf zwei externe Rechtsgutachten und eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz.

Seit seiner Nichtwiederwahl 2007 hatte alt SVP-Bundesrat Christoph Blocher auf sein Ruhegehalt verzichtet. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Er sagte, das Geld stehe ihm zu und er wolle dieses nun spenden und nicht dem Staat überlassen.

Kommission war dagegen

Der Bundesrat wollte dem Milliardär den Betrag ursprünglich gewähren. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (Findel) hatte dem Bundesrat allerdings empfohlen, auf die nachträgliche Auszahlung zu verzichten.

Nach Ansicht der Findel haben Magistratspersonen direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt. Im Gegensatz zu einer Rente handle es sich dabei um eine Abgeltung für geleistete Dienste.

Keine klassische Rente

Das Ruhegehalt soll den Ausgeschiedenen ein standesgemässes Leben ermöglichen. Somit sei es prinzipiell keine Rente im Sinn der beruflichen Vorsorge in Versicherungsform.

In Gesetz und Verordnung finde sich zudem keine Bestimmung für den Fall, dass ein ausgeschiedener Magistrat den Anspruch nicht direkt nach dem Ausscheiden geltend macht, sondern später eine rückwirkende Auszahlung verlangt, erklärte die Findel. Im weiteren merkte die Finanzdelegation an, dass Bundesrat und Verwaltung dem Grundsatz der Sparsamkeit verpflichtet sind.

Der Bundesrat hatte bereits früher angekündigt, dass er die nachträgliche Einforderung nicht bezogener Ruhegehälter für Magistratspersonen, die ab dem 1. Juli 2020 im Amt sind, kategorisch ausschliessen will. Die Eidgenössische Finanzkontrolle erhielt den Auftrag, die Praxis bei den Ruhegehältern von Magistratspersonen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Abwahl im 2007

Der Jurist und Industrielle Blocher war von 2003 bis 2007 Bundesrat und stand dem Justizdepartement vor. 2007 wurde der SVP-Übervater vom Parlament nicht wiedergewählt.

Das Rennen machte stattdessen seine gemässigtere Bündner Parteikollegin Eveline Widmer-Schlumpf. Blochers Abwahl führte zur Spaltung der SVP. 2008 wurde darum auf nationaler Ebene die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) gegründet.

(sda/mbü)