Im Kanton Solothurn sind Grossanlässe mit mehr als 1000 Personen per sofort verboten. Der Regierungsrat hat mit dem Verbot nach eigenen Angaben auf die besorgniserregende Entwicklung der Corona-Pandemie reagiert.

Das Verbot gilt vorerst bis Ende Januar 2021, wie die Staatskanzlei Solothurn am Freitag mitteilte. Bereits erteilte Bewilligungen für Anlässe mit mehr als 1000 Personen würden widerrufen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

An bewilligten Veranstaltungen, die nun aufgrund des Verbots auf maximal 1000 Personen beschränkt werden, müssen die bereits erarbeiteten Schutzkonzepte weiterhin konsequent eingehalten werden, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schrieb.

Mit dem nun erlassenen Verbot folgt der Kanton Solothurn den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Bern, die Anlässe mit über 1000 Personen bereits verboten haben. Diese Kantone befürworteten eine restriktivere Bewilligungspraxis als jene des Bundes, hält die Staatskanzlei Solothurn fest.

Dass sich die Fallzahlen seit Anfang Oktober derart sprunghaft entwickelt hätten, stelle die Gesundheitsversorgung auch im Kanton Solothurn vor neue Herausforderungen, namentlich bei der Pflege hospitalisierter Covid-19-Patienten und beim Contact Tracing. Die Rückverfolgung sei gerade bei grösseren Veranstaltungen besonders gefordert.

Ab Sonntag gilt es

Auch der Kanton Waadt verschärft seine Massnahmen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie. Er verbietet Grossanlässe von mehr als 1000 Personen und private Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen.

Die neuen Regelungen treten am Sonntag um Mitternacht in Kraft, wie die Kantonsregierung am Freitag mitteilte. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass so schnell wie möglich strenge Massnahmen ergriffen werden müssen. 

Die Gemeinden legen fest, inwiefern Märkte stattfinden können. Marktbesucher und Verkäufer müssen Gesichtsmasken tragen.

Kinos und Museen bleiben geöffnet

Für Bars, Cafés und Restaurants gilt weiterhin Maskenpflicht. Dasselbe gilt für Theater, Konzertsäle, Museen, Bibliotheken und Kinos. Alle diese Lokale müssen spätestens um Mitternacht schliessen.

Die Ausübung von Kontaktsportarten wie Fussball, Hockey, Basketball oder Gesellschaftstanz auf Amateurniveau wird verboten. An den Hochschulen werden Kurse mit einer grossen Zahl von Studierenden ab dem 2. November online durchgeführt.

(sda/tdr)