Der Nationalrat sagt Nein zur Initiative «Für ein besseres Leben im Alter». Er hat das Volksbegehren für einen Rentenzuschlag im Umfang einer 13. AHV-Rente am Mittwoch mit 123 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.

Dem Entscheid über die Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ging eine fast sechsstündige Debatte voraus. Ursprünglich rechnete das Büro des Nationalrats erst für den Donnerstag mit dem Abschluss. Das Geschäft geht an den Ständerat.

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Mit dem Nein setzte sich die bürgerliche Mehrheit durch. Sie kritisierte das Vorhaben als nicht finanzierbaren Ausbau nach dem Giesskannenprinzip.

Gewerkschafter warnt vor Altersarmut

Die Linke sieht in der Initiative einen notwendigen Schritt. Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sagte, das heutige System erfülle das Versprechen, die Menschen vor Altersarmut zu schützen, längst nicht mehr.

Der SGB-Präsident verwies darauf, dass die Pensionskassenrenten trotz immer höheren Beiträgen der Berufstätigen seit Jahren sänken. Rentnerinnen und Rentnern bleibe wegen der Teuerung, steigenden Mieten und Krankenkassenprämien immer weniger zum Leben.

Kontroverse um Ergänzungsleistungen

Mit dem System der Ergänzungsleistungen könne der Existenzbedarf von Rentnerinnen und Rentnern schon heute gedeckt werden, wenn die Rente dafür nicht reiche, sagte Kommissionssprecher Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Das 3-Säulen-System sei bewährt. 87 Prozent der Rentnerinnen und Rentner bezögen heute keine Ergänzungsleistungen. Die Initiative aber wolle einen Ausbau nach dem Giesskannenprinzip.

Von der Linken erntete Silberschmidt Kritik. Die Idee, dass Ergänzungsleistungen die Antwort auf das Problem der Altersarmut seien, sei schockierend, sagte Baptiste Hurni (SP/NE). Sibel Arslan (Grüne/BS) gab zu bedenken, viele Betroffene schämten sich, die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Auch der Bundesrat sagt Nein

Der Bundesrat stellt sich gegen die Initiative. Er argumentiert, eine 13. Altersrente würde die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern. Im Jahr 2032 hätte eine Annahme Mehrausgaben von rund fünf Milliarden Franken zur Folge – zusätzlich zum bis dahin schon prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken. 

Zudem würden Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente gegenüber Pensionierten benachteiligt.

Lob für das AHV-System

Mehrere Rednerinnen und Redner von SP und Grünen hoben die Vorzüge der AHV hervor. Ihr Umverteilungsmechanismus entspreche genau dem Verfassungsauftrag, allen ein Leben in Würde zu garantieren, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

Nur die AHV berücksichtige unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit, sagte Sandra Locher Benguerel (SP/GR). Ihre Stärkung helfe, die Rentenlücke bei den Frauen zu schliessen.

Verschiedentlich wurde aus dem linken Lager der Vorwurf laut, wenn die 3. Säule in der Altersvorsorge immer wichtiger werde, diene dies nur Banken und Versicherungen. Barbara Gysi (SP/SG) sagte, man müsse in die 3. Säule sehr viel mehr Geld einzahlen als in die AHV, um später die selben Leistungen zu erhalten.

«Schlicht nicht finanzierbar»

Auf bürgerlicher Seite überwogen die finanziellen Bedenken. Man dürfe Lasten nicht auf kommende Generationen abwälzen.

«Das Vorhaben ist schlicht nicht finanzierbar», befand Regine Sauter (FDP/ZH). Die Initianten hätten keinen Weg zur Finanzierung aufgezeigt, sagte Thomas Rechsteiner (Mitte/AI). Höhere Lohnabzüge oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wären volkswirtschaftlich schädlich. Und eine Finanzierung über Nationalbank-Gewinne sei nicht realistisch.

Verschiedentlich wurde die Initiative als unausgewogen kritisiert. «Die 13. Monatsrente geht auch an Millionäre», sagte Lukas Reimann (SVP/SG). Der Ansatz der Initiative sei populistisch.

Ida Glanzmann-Hunkeler (Mitte/LU) warnte vor Ungerechtigkeit zwischen den Generationen. Jungen Familien solle nicht Geld weggenommen werden, das diese selber brauchten.

Die Grünliberalen beklagten starre Fronten zwischen links und rechts. Roland Fischer (GLP/LU) kritisierte die Initiative als zu wenig zielgerichtet. Die bestehenden Lücken sollten jedoch nicht auf immer und ewig durch Ergänzungsleistungen kompensiert werden, hob er hervor. Fischer bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die vorberatende Kommission keinen Gegenvorschlag gewollt habe.

(sda/mbü)