Betroffen von einem faktischen Baustopp waren rund 400 Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil zum Zeitpunkt der Abstimmung über der kritischen Marke von 20 Prozent lag. Es handelte sich fast ausschliesslich um touristische Orte in den Alpen. Pikanterweise wurde nach dem überraschenden Volksentscheid vorerst überall munter weitergebaut.

Denn die vielen Projekte, die im Vorfeld der Abstimmung noch eilends eine rechtskräftige Baubewilligung erhalten hatten, fielen nicht unter die Guillotine. Zudem konnten unter den vorläufigen Übergangsbestimmungen weiterhin Baugesuche eingereicht werden. Mit dem Resultat, dass bis 2016 eine beachtliche Zahl neuer Ferienwohnungen auf den Markt gelangte. Erst als am 1. Januar 2016 das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) und die Zweitwohnungsverordnung (ZWV) in Kraft traten, erlahmte die Bautätigkeit merklich. Bis 2019, also dem letzten Jahr vor Covid-19, brachen die Baubewilligungen für Ferienwohnungen im Vergleich zu den Boomjahren vor der Initiative um rund zwei Drittel ein.

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