Hochqualifizierte Einwanderer auf Zeit – so genannte Expats – profitieren in der Schweiz von Sonderrechten bei den Steuern. Dem Staat entgehen Millionen, nachgeprüft wird kaum. Expats können während fünf Jahren Wohnkosten, Umzugs- und Reisekosten sowie Schulgelder für die International School von den Steuern abziehen.

Damit bezahlen sie unter Umständen nur halb so viel Steuern wie Schweizer mit dem gleichen Einkommen, wie der «Beobachter» in seiner jüngsten Ausgabe vorrechnet.

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Keine Belege mehr
 
Die Kantone fordern kaum Nachweise für den Expat-Status ein. «Man ist davon abgekommen, für alles Belege zu verlangen. Weil es aufwändig ist und weil man mit solchen Detailanfragen den Steuerkunden verärgern kann», sagt Benjamin Pidoux von der basellandschaftlichen Steuerverwaltung. Grundsätzlich vertraue man den Angaben der Firmen.
 
Der Bundesrat hält an den Privilegien fest, obwohl das Bundesamt für Justiz bereits 2011 die Verfassungsmässigkeit der Abzüge anzweifelte. Das Bundesamt empfiehlt, dass künftig Schweizer, die von ihrem Arbeitgeber in andere Kantone ausgesandt werden, ebenfalls Umzugs- und Wohnkosten abziehen können. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Steuerbehörden überprüft nun die Expats-Verordnung.

(tke/aho)