Bei der Bundesanwaltschaft (BA) ist ein Verfahren im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen in Bosnien-Herzegowina hängig. Gegen den mutmasslichen Täter ist im Dezember 2014 in Bihac BiH Anklage eröffnet worden.

Die Schweizer Justiz muss sich wegen einer Strafanzeige der Nichtregierungsorganisation «Trial» mit dem Fall auseinandersetzen. Im Juli 2013 erstattete «Trial» bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen Kriegsverbrechen gegen einen in der Schweiz wohnhaften Bosnier. Die BA verfügte im März 2014, dass sie das Verfahren nicht an die Hand nimmt.

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Niederlage für Bundesanwalt

Ihre Zuständigkeit verneinte die Bundesanwaltschaft jedoch zu früh. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem publizierten Beschluss vom September 2014 entschieden.

Der mutmassliche Täter wird beschuldigt, während des Bosnienkrieg im Dezember 2013 als Mitglied einer privaten Miliz eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. In Bosnien ist die Frau als ziviles Kriegsopfer anerkannt worden.

Die Verfügung begründete die Bundesanwaltschaft damit, dass die bosnischen Behörden willens und damit befasst seien, den Sachverhalt zu untersuchen. Die zuständige regionale Staatsanwaltschaft in Bosnien hatte ein Rechtshilfegesuch gestellt. Dieses wurde im November 2013 jedoch wieder zurückgezogen, weil der Beschuldigte in Bosnien befragt werden konnte.

Ein Mitbeschuldigter war im Mai 2013 für die im Dezember 1993 begangenen Kriegsverbrechen zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Verfahren gegen den hier Beschuldigten wurde jedoch ausgesetzt, weil er für die Strafverfolgungsbehörden nicht verfügbar war.

Die Bundesstaatsanwaltschaft hat gemäss dem Beschluss des Bundesstrafgerichts prüfen müssen, ob der Beschuldigte ausgeliefert werden kann oder nicht. Das Gericht hat den Entscheid zum neuen Entscheid an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen.

Bundesanwaltschaft wartet weiter ab

Diese hat im Nachgang ein Verfahren eröffnet, das zur Zeit pendent ist, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage erklärt. Gegen den mutmasslichen Täter sei in Bosnien-Herzegowina ein Prozess angesetzt worden.

Die Anklage sei am 9. Dezember vergangenen Jahres in Bihac zugelassen worden. Die Bundesanwaltschaft warte dessen Ausgang ab und entscheide dann über das weitere Vorgehen.

Urteil: BB.2014.60/BP.2014.13 vom 15.09.2014