Der Bundesrat hat entschieden, eine entsprechende Vorlage aus dem Parlament zu unterstützen.

«Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung wird seit Jahren infrage gestellt», schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, die er am Mittwoch veröffentlicht hat. «Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als fiktiv empfundenen Einkommens.»

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Aber nach zahlreichen erfolglosen Anläufen habe der Bundesrat entschieden, nicht mehr selbst tätig zu werden. Auf die Vorlage des Parlaments will der Bundesrat eintreten, gleichzeitig stellt er jedoch bedeutende Änderungsanträge.

Anders als in der Vorlage der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) vorgesehen, will der Bundesrat auch den Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften abschaffen. Die Kommission schlägt vor, dass Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Weiterhin Steuerabzüge für Schulden

Zudem möchte der Bundesrat, dass Schuldzinsen unter bestimmten Bedingungen auch in Zukunft von den Steuern abgezogen werden dürfen. Die Kommission will, dass Hypothekarschulden nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können, um der hohen Privatverschuldung entgegenzuwirken.

Ursprünglich hatte die Kommission auch vorgeschlagen, die steuerlichen Förderungen von Investitionen für das Energiesparen oder den Umweltschutz an das neue CO2-Gesetz zu koppeln. Da das Gesetz an der Urne abgelehnt wurde, will der Bundesrat die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten.

Finanzielle Auswirkungen

Die Ständeratskommission schätzt, dass eine Abschaffung des Eigenmietwerts bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent Bund, Kantone und Gemeinden jährlich rund 660 Millionen Franken kosten würde.

Kommen die Änderungen des Bundesrats durch, muss hingegen mit Mindereinnahmen von 1,66 Milliarden Franken gerechnet werden.

Bei einem Zinsniveau von 3,5 Prozent wären es in der Version der Ständeratskommission Mehreinnahmen von rund 2 Milliarden Franken und in der Version des Bundesrates würde ein Plus von 150 Millionen Franken resultieren.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nahm die Arbeiten der Vorlage bereits 2017 auf. Erst im Mai dieses Jahres wurde der Gesetzesentwurf schliesslich verabschiedet.

SDA