Die Bundeskanzlei bestätigte am Freitagabend entsprechende Medienberichte. Es geht um 2,7 Millionen Franken. Der Milliardär Christoph Blocher war von 2003 bis 2007 im Bundesrat.

Jeder Bundesrat habe Anspruch auf eine Bundesratsrente, erklärte Blocher am Freitag gegenüber mehreren Medien. Jetzt stehe er im 80. Altersjahr und habe die ihm zustehende Rente für die vergangenen Jahre angefordert. Zuerst hatte CH Media über die Rentenforderung berichtet.

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Die Bundeskanzlei schrieb am Freitagabend, aus Gründen des Datenschutzes und des Persönlichkeitsschutzes informiere sie grundsätzlich nicht darüber, wer Ruhegehälter bezieht und wie sie beantragt wurden. Doch nach Absprache mit alt Bundesrat Christoph Blocher könne die Bundeskanzlei bestätigen, dass bei ihr ein solcher Antrag eingegangen sei.

Bisher seien noch nie Ruhegehälter rückwirkend ausbezahlt worden. Weder das Gesetz noch die Verordnung äusserten sich zur Frage eines rückwirkenden Bezugs. Der Rechtsanspruch sei somit durch Auslegung festzustellen.

Der Bundesrat habe an seiner Sitzung vom Mittwoch diese Auslegung vorgenommen. Er sei zum Schluss gekommen, dass ein Anspruch bestehe und habe entschieden, dem Antrag Folge zu leisten. Dieser Entscheid habe Kosten in der Höhe von 2,7 Millionen Franken zur Folge. Der Bundesrat werde seinen Beschluss der Finanzdelegation des Parlamentes zur Zustimmung vorlegen.

Der Bundesrat halte es für angezeigt, die Frage der rückwirkenden Auszahlung von Ruhegehältern an Magistratspersonen für die Zukunft rechtlich zu regeln. Er habe darum in derselben Sitzung die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit dem EJPD zu klären, wie in Zukunft ausgeschlossen werden könne, dass Ruhegehälter rückwirkend bezogen werden können. Sollte eine Anpassung der Verordnung oder des Gesetzes notwendig sein, würde der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft unterbreiten.

Freiwilliger Verzicht auf die Rente kam nicht in Frage

Das Ruhegehalt einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrates beträgt 50 Prozent des Einkommens einer amtierenden Bundesrätin oder eines amtierenden Bundesrates. Tritt eine Bundesrätin oder ein Bundesrat zurück, so hat sie oder er nach mindestens vier Amtsjahren Anrecht auf eine ganze Rente.

Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.

Nach seiner Abwahl 2007 war Christoph Blocher davon ausgegangen, dass er keine Bundesratsrente beziehen werde. Er werde die Einkommensgrenze im Jahr 2008 ziemlich sicher überschreiten, hatte er damals am Rand einer Medienkonferenz gesagt.

Ein freiwilliger Verzicht auf die Rente kam für Blocher eher nicht in Frage: Wenn er Anrecht auf die Rente hätte, würde er sich gut überlegen, ob er das Geld dem Staat schenken würde, hatte er damals erklärt. Lieber würde er das Geld an jemanden weitergeben, bei dem er wisse, wofür es verwendet werde.

(sda/dhü)