Ab Montag gelten in der ganzen Schweiz schärfere Corona-Massnahmen. Nach einer Blitzkonsultation hat der Bundesrat am Freitag entschieden, die Masken- und die Zertifikatspflicht auszuweiten. Zudem können Betriebe und Veranstalter eine 2G-Regel einführen.

Bundesrat Alain Berset, Vorsteher Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) und Vizekanzler André Simonazzi, Bundesratssprecher haben zu den neuen Massnahmen informiert.

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Dass der Bundesrat die Massnahmen gegen die Pandemie verstärkt, stand bereits am Dienstag ausser Frage. Wegen der sich zuspitzenden Lage in den Spitälern handelt er nun rasch. Ab Montag und erst einmal bis am 24. Januar 2022 gilt ein strikteres Corona-Regime, um die Zahl schwer Erkrankter möglichst zu minimieren.

Die Zertifikatspflicht wird aus diesem Grund auf alle Innenräume ausgeweitet. Ausgenommen davon ist der private Rahmen. Für Treffen im Familien- und Freundeskreis mit mehr als zehn Personen empfiehlt der Bundesrat ein Zertifikat, sieht aber keine Pflicht und auch keine Bussen vor.

Prüf-App wird verbessert

Eine Zertifikatspflicht gilt neu auch für Veranstaltungen im Freien ab 300 Personen. Aktuell liegt die Schwelle bei tausend Personen. Betriebe und Veranstalter können den Zutritt zudem auf Geimpfte und Genesene beschränken. Bei dieser freiwilligen 2G-Regel entfallen Masken- und Sitzpflicht. Der Bundesrat entspricht damit einem Wunsch der Discotheken- und Clubbetreibenden.

Um die 2G-Regel kontrollieren zu können, muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate laut dem Bundesrat erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist.

Wo die Zertifikatspflicht gilt und auch Getestete Zutritt haben, gilt neu auch eine Maskenpflicht. Ausnahmen sieht der Bundesrat nur im Familien- und Freundeskreis, für Chorproben, gewisse Sportarten sowie am Restauranttisch vor. Teilweise müssen dafür wieder Kontaktdaten erfasst werden.

«Dringliche» Homeoffice-Empfehlung

Ab Montag gilt zudem eine «dringliche» Homeoffice-Empfehlung. Wer doch im Büro und dort nicht alleine arbeitet, muss eine Maske tragen. Auf eine Homeoffice-Pflicht für alle oder nur für Ungeimpfte verzichtete der Bundesrat aber nach überwiegend kritischen Rückmeldungen in der Vernehmlassung.

Ebenfalls fallen gelassen hat der Bundesrat seinen am Dienstag präsentierten Vorschlag, die Kantone zu flächendeckenden Reihentests an Schulen zu verpflichten. 17 von 26 Kantonen hätten diese Massnahme abgelehnt, schrieb die Regierung. Sie sei aber weiterhin von der Wirksamkeit repetitiver Tests überzeugt.

Corona-Schnelltests nur noch 24 lang gültig

Auf Linie blieb die Regierung dagegen bei der kürzeren Gültigkeit von Corona-Schnelltests. Diese sind neu nur noch 24 statt 48 Stunden lang gültig. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

Weil die impfwilligen Personen ab zwölf Jahren in der Schweiz geimpft sind, werden schliesslich die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.

Generell sei eine grosse Mehrheit der Kantone bereit, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, falls die Massnahmen auf Bundesebene nicht ausreichen sollten, schrieb der Bundesrat. Er beurteilt die Situation derzeit als «sehr kritisch».

Unklarheit über Omikron

Neben dem steigenden Druck auf den Intensivstationen bereite das Auftreten der Omikron-Variante Sorgen - auch wenn noch unklar sei, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen mit dieser Variante schütze und wie gefährlich diese sei.

Insgesamt bleibe die Impfung inklusive Auffrischung das beste Mittel, wiederholte der Bundesrat erneut. Bei Geimpften und Genesenen sei der Verlauf der Infektion in der Regel milde.

(sda/gku)