Am 1. Januar 2024 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie sonstige Neuerungen in Kraft. Ein Überblick in alphabetischer Reihenfolge:

AHV: Ein erster Teil der AHV-Revision tritt in Kraft. Für alle wird ein Teil-Vorbezug oder ein Teil-Aufschub der Rente möglich, was erlaubt, die Erwerbsarbeit schrittweise zu reduzieren. Wer über das Referenzalter hinaus für Lohn arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem gesamten Einkommen AHV-Beiträge zahlen oder dies bis zum Freibetrag nicht tun will.

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AHV/IV: Die Invalidenversicherung (IV) finanziert neu Autismusbegleithunde für Kinder bis zum neunten Lebensjahr und Epilepsiewarnhunde für Kinder und Erwachsene. Die Ausdehnung auf die beiden weiteren Assistenzhundearten erfolgt laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nach umfassenden Abklärungen mit den Ausbildungsstätten für die Tiere. Zudem besteht ein Anspruch auf Assistenzhunde bei einer Mobilitätsbehinderung neu bereits ab einem Alter von 16 Jahren statt wie bisher ab 18. In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird der Anspruch auf eine orthopädische Schuhversorgung ausgebaut: Neu leistet die AHV einen jährlichen Kostenbeitrag anstelle von bisher nur alle zwei Jahre.

AUTOHANDEL: Im Autogewerbe erhalten tausende Garagisten und Autokäufer einen besseren Rechtsschutz, um sich effektiv gegen mögliche Knebelverträge internationaler Hersteller wehren zu können. Damit soll eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarkts verhindert werden. Die Grundsätze geben Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken anzubieten, Ersatzteile eigenständig zu wählen und technische Dienstleistungen losgelöst vom Vertrieb von Neuwagen frei zu erbringen. Mögliche Verstösse können die Betroffenen künftig tatsächlich einklagen.

BRUSTKREBS: Neu übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung bei bestimmten Hochrisikogenen. Damit will der Bund die Vorbeugung von Brust- und Eierstockkrebs bei Frauen mit besonderen Risiken verbessern. Bisher wurden beide Eingriffe nur bei Vorliegen von zwei spezifischen Genmutationen vergütet.

ELEKTROAUTOS: Elektroautos unterstehen neu der Automobilsteuer, so wie andere Autos auch. Die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Autos wurde aufgehoben. Damit werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt. Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Der Bundesrat will mit der Änderung Steuerausfällen entgegenwirken. Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45'000 fast versechsfacht.

FILM: Online- und Fernsehdienste müssen hierzulande vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes ins Schweizer Filmschaffen investieren und eine Quote von mindestens dreissig Prozent an europäischen Filmen einhalten. Das schreibt die sogenannte «Lex Netflix» vor, die das Volk im Mai 2022 beschloss. Hiesige Filmschaffende und der Filmstandort Schweiz haben dadurch geschätzt 18 Millionen Franken mehr im Jahr zur Verfügung - vornehmlich für Serien und audiovisuelle Formate. Für kleinere und mittlere Unternehmen etwa gibt es Ausnahmen von der Förderpflicht. Es gilt eine Mindestumsatzschwelle von 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Und wer im Jahr nicht mehr als zwölf lange anrechenbare Filme zeigt, ist ebenfalls ausgenommen.

GESUNDHEITSKOSTEN: Es gelten neue Massnahmen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Darunter sind etwa ein Kostenmonitoring für Ärzte und Spitäler sowie Krankenkassen und ein Beschwerderecht für Krankenkassenverbände bei der kantonalen Spitalplanung. Unter anderem müssen Leistungserbringer und Versicherer neu die Kosten überwachen und falls nötig Gegensteuer geben, etwa mittels Tarifverkürzungen oder Rückvergütungen. Daneben will der Bundesrat mit Generika-Förderung 250 Millionen Franken sparen. Unter anderem wird der Selbstbehalt von Patientinnen und Patienten beim Bezug teurer Originalpräparate anstelle von günstigerer Generika erhöht. Arzneimittel werden mit einem Selbstbehalt von neu vierzig statt zwanzig Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind.

GRENZGÄNGER: Die neuen Bestimmungen über die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Abkommen zwischen der Schweiz und Italien sind anwendbar. Mit dem neuen Abkommen behält die Schweiz achtzig Prozent der regulären Quellensteuer auf dem Einkommen von Grenzgängern, die neu in der Schweiz arbeiten. Die neuen Grenzgänger werden auch in Italien ordentlich besteuert, wobei eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Als «neue» Grenzgänger gelten Personen, die ab dem 17. Juli 2023 in den Arbeitsmarkt eingetreten sind. Auch können Grenzgänger neu bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten.

HAUSANGESTELLTE: Hausangestellte erhalten höhere Mindestlöhne. Der Bundesrat beschloss eine Anpassung um 2,2 Prozent für Beschäftigte unter dem Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft). Grund dafür ist die Teuerung. Der Mindestlohn gilt für Angestellte in Privathaushalten bei einem Mindestbeschäftigungsgrad von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.

HERDENSCHUTZ: Für Sömmerungsbetriebe wird neu ein Zusatzbeitrag ausgerichtet, wenn sie Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen. Damit soll auf den starken Anstieg der Anzahl Wölfe reagiert werden, der für die Land- und Alpwirtschaft eine herausfordernde Situation darstellt. Herdenschutzbeiträge gibt es für Schafe, Ziegen sowie bis einjährige Rinder und Wasserbüffel.

INTERNET: Neu können auch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben. Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie etwa Architekten oder Handwerker sollten ebenfalls die Möglichkeit erhalten, einen .swiss-Domain-Namen zu erlangen.

JUSTIZ: Die Staatsanwaltschaft muss die beschuldigte Person künftig immer einvernehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Strafbefehl eine zu verbüssende Freiheitsstrafe zur Folge haben wird. Bislang war eine Einvernahme nicht zwingend vorgeschrieben. Neu kann die Staatsanwaltschaft über Zivilforderungen bis zum Betrag von 30'000 Franken entscheiden, wenn deren Beurteilung ohne weitere Beweiserhebungen möglich ist. Allgemein wird das Recht eines Opfers auf Information ausgeweitet. Künftig hat ein Opfer das Recht, das Urteil oder den Strafbefehl gegen den Täter unentgeltlich zu erhalten - auch dann, wenn es sich nicht als Partei am Strafverfahren beteiligt.

KLIMA: Grosse Unternehmen in der Schweiz müssen eine verbindliche Klimaberichterstattung veröffentlichen. Bericht erstatten müssen Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken. Die Berichte müssen von den Unternehmen veröffentlicht werden und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein. Rechenschaft ablegen müssen die Unternehmen über das finanzielle Risiko, das sie mit klimarelevanten Tätigkeiten eingehen. Weiter müssen sie offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf das Klima auswirkt. Schliesslich müssen die Reduktionsziele für direkte und indirekte Treibhausgasemissionen umschrieben werden, samt den Plänen für die Umsetzung.

KONSUMKREDITE: Der Höchstzinssatz für Konsumkredite steigt von 11 auf 12 Prozent für Barkredite. Der Bund erhöht zudem auch den Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel bei Kreditkarten. Dieser Satz steigt von 13 auf 14 Prozent. Eingeführt wurden die Höchstzinssätze im Jahr 2016 zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Kreditverträge mit überhöhtem Zinssatz sind gemäss Konsumkreditgesetz nichtig. Grund für die erneute Erhöhung sind die weiter steigenden Zinsen.

KONZERNSTEUERN: Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz ab dem Steuerjahr 2024 mit einem Satz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat setzt die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Konzerne mit einer Verordnungsänderung um. Das Gesetz wird später auf dem ordentlichen Weg erlassen. Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen - und damit rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen.

KOSOVAREN: Kosovarische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte von maximal neunzig Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt auch für die Schweiz. Voraussetzung ist der Besitz eines biometrischen Reisepasses. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist weiterhin ein Visum erforderlich.

KRANKENVERSICHERUNG: Minderjährige dürfen nicht mehr betrieben werden, weil ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Damit geht der Bundesrat gegen die Verschuldung der Versicherten vor. Die Änderung im Krankenversicherungsgesetz hebt die aktuelle Regelung auf, wonach jede versicherte Person, ob minderjährig oder nicht, die Krankenkassenprämien persönlich schuldet.

LADENETZTEILE: Für Mobiltelefone und andere Funkanlagen werden in der Schweiz einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weit verbreiteten USB-C-Standard eingeführt. Dies betrifft auch andere Geräte mit Funkteilen wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer und E-Reader. Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels «USB Power Delivery»-Standard möglich sein. Herstellerfirmen müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf der Verpackung wie auch in den Beipackinformationen darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitzt und ob ein Ladenetzteil beiliegt. Sie sind verpflichtet in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.

MEDIEN: Wer im privaten Haushalt kein Gerät zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen besitzt, muss nun ebenfalls Serafe-Gebühren bezahlen. Diese betragen seit Anfang 2021 jährlich 335 Franken.

MEHRWERTSTEUER: Der Konsum in der Schweiz wird erneut teurer. Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Auch der reduzierte Zinssatz etwa für Lebensmittel steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungen von 3,7 Prozent wird neu 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen. Hintergrund ist das Ja des Stimmvolks zur AHV-Reform respektive der Zusatzfinanzierung. Diese wird über die Mehrwertsteuer generiert.

MOBILFUNK: In der Schweiz werden bestimmte Frequenzen für private lokale Mobilfunknetze frei. Solche nicht öffentliche Mobilfunknetze - auch Campusnetze genannt - ermöglichen es Unternehmen oder auch Behörden und Universitäten, auf einem begrenzten lokalen Gebiet ein eigenes mobiles Breitbandnetz zu betreiben. Genutzt werden können sie etwa von der Logistikbranche, im Detailhandel oder in Spitälern. Die Netze arbeiten mit geringen Sendeleistungen und dienen der betriebsinternen mobilen Kommunikation zwischen Maschinen respektive Menschen. Sie helfen bei der Automatisierung. Konkret steht der Frequenzbereich 3400 bis 3500 Megahertz zur Verfügung.

POST: Die Post erhöht die Preise für Briefe und Pakete. A- und B-Post-Briefe werden je 10 Rappen teurer, Priority- und Economy-Pakete kosten künftig 1.50 Franken mehr. Ein A-Post-Standardbrief kostet damit neu 1.20 Franken. Der Tarif für einen B-Post-Standardbrief steigt auf einen Franken. Der Preisüberwacher hat den Erhöhungen zugestimmt. Die Preiserhöhungen seien zum einen aufgrund der anhaltenden Rückgänge der Briefmengen und der Geschäfte am Postschalter notwendig. Zum anderen verursache die aktuelle Teuerung der Post erhebliche Mehrkosten bei Energie, Transport, Material und Löhnen.

SICHERHEIT: Die Schweizer Regierung schafft eine neue Sicherheitszentrale. Mit dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (Sepos) und dem Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) nehmen zwei neue Verwaltungseinheiten im Verteidigungsdepartement ihre Tätigkeiten auf. Beim Sepos war lange nicht klar, wer es eigentlich leiten soll. Bundesrätin Viola Amherd hatte den langjährigen Botschafter Jean-Daniel Ruch als besten Kandidaten für das neue Staatssekretariat ausgewählt. Wenige Wochen nach seiner offiziellen Präsentation zeigte sich jedoch laut Medien, dass Ruch potenziell erpressbar sein könnte wegen Vorwürfen in seinem Privatleben. Nun übernimmt Markus Mäder, bisher Chef Internationale Beziehungen Verteidigung, die Aufgabe.

TODESFALL: Beim Tod eines Elternteils unmittelbar nach einer Geburt hat der überlebende Elternteil neu Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- beziehungswiese Vaterschaftsurlaub. Mit den Änderungen des Erwerbsersatzgesetzes will der Bund dafür sorgen, dass in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. Im Falle des Todes der Kindsmutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes haben der Vater beziehungsweise die Ehefrau der Mutter zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub Anspruch auf einen 14-wöchigen Urlaub. Im Todesfall des Vaters beziehungsweise der Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes hat zudem die Mutter Anspruch auf zwei zusätzliche Wochen Urlaub.

ÜBERWACHUNG: Die Behörden erhalten mehr Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten. Ein neuer Auskunftstyp ermöglicht es zum Beispiel, Anrufe von anonymen Bombendrohungen nachverfolgen zu können. Weitere Optionen ermöglichen eine präzise Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen etwa bei Menschen in Lebensgefahr. Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden schneller zu Daten kommen. Bislang hatten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit, um eine Behördenanfrage zu beantworten. Die Frist wird auf sechs Stunden verkürzt.

VORMUNDSCHAFT: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) müssen neben dem Zivilstandsamt auch weitere Behörden über angeordnete Schutzmassnahmen informieren - etwa Betreibungsämter, Ausweisbehörden, Grundbuchämter oder Wohnsitzgemeinden.

VORSORGE: In der berufliche Vorsorge gilt für Guthaben ein besserer Mindestzins. Der Bundesrat hob den Mindestsatz um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an. Mit dem Satz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte aufgrund der Teuerung eine Erhöhung auf 2 Prozent gefordert.

ZIVILSCHUTZ: Zivilschutzleistende erhalten etwas mehr Sold. Erhöht wird der Sold des Zivilschutzes, weil der Sold in der Armee im November 2022 erhöht wurde und sich die Soldansätze des Zivilschutzes an jenen der Armee orientieren. Die Landesregierung will wieder für Gleichbehandlung sorgen und passte deshalb die Zivilschutzverordnung an. Bei den heutigen Beständen und Diensttagen führt die Änderung der Zivilschutzverordnung zu zusätzlichen Kosten von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr.

ZÖLLE: In der Schweiz gibt es keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Die Abschaffung der Industriezölle war vom Parlament im Oktober 2021 gutgeheissen worden. Damit werden dem Bund jedes Jahr mehr als 500 Millionen Franken an Zolleinnahmen entgehen.

(sda/gku)