In ihrem neuen Zwischenbericht zu den Corona-Massnahmen des Bundes weist sie 5403 Verdachtsmeldungen aus.
540 Verdachtsfälle beim Corona-Erwerbsersatz, 4646 Fälle bei den Solidarbürgschaften und 217 Verdachtsmeldungen bei der Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeitsentschädigung) habe die EFK den Ämtern übergeben. Diese müssten Fall für Fall geprüft werden, heisst es in dem Bericht.
«Missbrauch darf nicht geduldet werden», betont die EFK. Je näher am Geschäftsvorfall das «Alarmsystem» angehängt sei, desto schneller und leichter könne eingegriffen werden. Das gelte auch für die Datenanalysen, die die EFK durchführt. Mittelfristig sollten die Ämter deshalb selbst derartige Analysen machen.
Es brauche bei den Ämtern jedoch Infrastrukturen, Daten und Personal, bevor die Analysen übergeben werden könnten. Daher habe die EFK entschieden, bei den «grossen» Massnahmen Corona-Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentschädigung und Solidarbürgschaften die etablierten Datenanalysen 2021 weiterzuführen.
«Harte Arbeit»
Gerade an diesen drei Massnahmen könne man gut sehen: «Das Geld zu verteilen, ging schnell. Hinterher zu korrigieren, ist harte Arbeit.» Aber sie müsse getan werden. Fehler müssten korrigiert, Missbräuche verfolgt werden. Dies sei im Sinne einer gerechten Gleichbehandlung, auf die sich die Steuerzahler und Bezüger verlassen können müssten.
(sda/tdr)
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