Von Günstlingswirtschaft zwischen dem ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor und seinem besten Freund, dem Chef der Vermögensverwaltungsfirma Argus, könne keine Rede sein. Dies sagte der Anwalt des wegen Bestechung angeklagten Studienfreunds vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Die Anklage gegen seinen Mandanten sei schlichtweg falsch und teilweise sogar «frei erfunden». Sein Mandant habe sich die Gunst des Anlagechefs keineswegs kaufen müssen, schliesslich sei die Zusammenarbeit zwischen der BVK und der Argus erfolgreich etabliert gewesen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Geschenke zwischen Privatleuten

Natürlich seien die Geschenke, etwa eine Harley Davidson und Golfreisen, sehr grosszügig gewesen. «Aber es waren nur zwei beste Freunde, die sich gegenseitig beschenken wollten, rein privat.» Sein Mandant sei deshalb vom Bestechungs-Vorwurf freizusprechen. Falls es zu einem Schuldspruch komme, sei höchstens eine bedingte Geldstrafe wegen Vorteilsgewährung angezeigt.

Das Plädoyer warf ein schlechtes Licht auf den damaligen Finanzdirektor Christian Huber (SVP). Offenbar wusste die Firma Complementa, welche die BVK-Investitionen kontrollierte, von der persönlichen Beziehung zwischen Gloor und dem Argus-Chef. Sie habe diese Tatsache als «nicht unproblematisch» beurteilt und Huber darüber informiert. Dieser liess Gloor jedoch gewähren.

Gemäss Anklage hatte sich Gloor ein Netz aus Günstlingen aufgebaut, denen er Finanzverwaltungs-Aufträge der kantonalen Pensionskasse BVK zuschanzte. Dafür sollen sie ihn persönlich mit zum Teil grösseren finanziellen Beträgen entschädigt haben.

(muv/sda)