Seit über einem Jahr gelten für Schweizer Spitäler neue Abrechnungsregeln mit den Krankenversicherern. Und seither streiten Kassen und Kliniken erbittert über die richtige Höhe der Tarife. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache. Der Zürcher Regierungsrat will noch im März öffentlich machen, wie hoch die Fallpauschalen im Kanton Zürich sein werden. «Handelszeitung»-Recherchen zeigen, dass die definitiven Tarife leicht unter den bislang geltenden provisorischen Ansätzen festgelegt werden.

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Zürich prescht vor

Das Zürcher Gesundheitsdepartement bestätigt, dass die Pauschalen «relativ nahe» an den provisorischen Tarifen liegen. Damit kann ein Universitätsspital für den stationären Aufenthalt in der Grundversicherung im Schnitt eine Fallpauschale von 11400 Franken geltend machen, die übrigen Spitäler 9500 Franken. Klar ist auch, dass es im Kanton Zürich mehr als diese zwei Spitalkategorien geben wird. 70 Seiten umfasst der Beschluss aus dem Gesundheitsdepartement, welcher der Kantonsregierung als Basis für seinen Entscheid vorliegt. Zürich ist der erste Kanton, der mit seinen definitiven Fallpauschalen an die Öffentlichkeit geht. Branchenkenner sprechen von einem Richtungsentscheid, an dem sich alle übrigen Kantone orientieren werden. Die staatliche Festsetzung der Tarife wurde nötig, weil sich Krankenversicherungen und Spitäler mehrheitlich nicht auf Tarife einigen konnten.

Tarife nicht definitiv

Die definitiven Tarife sind mit grosser Wahrscheinlichkeit allerdings noch längst nicht definitiv. Der Streit um deren Höhe verlagert sich in eine andere Arena. Tarifsuisse, die grösste Einkaufsgemeinschaft der Krankenkassenbranche, kündigt bereits an, die Festsetzung der Pauschalen sehr genau zu prüfen und im Zweifel vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen zu klagen. Das neue Abrechnungsregime ist seit Januar 2012 in Kraft. Demnach werden Schweizer Spitäler für stationäreBehandlungen zulasten der Grundversicherung nicht mehr pro Tag entschädigt,sondern erhalten eine Pauschale pro Fall.

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