Finanzministerin Karin Keller-Sutter drückt auf das Tempo: Seit Oktober arbeitet ihr Finanzdepartement auf Geheiss des Bundesrats an einer Vorlage, um Anwälte und Notare dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Im zweiten Halbjahr soll die Vorlage in die Vernehmlassung gehen. «Geldwäscherei ist für den Finanzplatz ein Reputationsrisiko. Wir haben ein Interesse daran, die Angriffsfläche so gering wie möglich zu halten», sagte Keller-Sutter in einem Interview mit den Tamedia-Zeitungen. Vor zwei Jahren war ihr Vorgänger Ueli Maurer mit dem Vorhaben noch am Widerstand des Parlaments gescheitert.

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«Wir müssen nicht mit dem Kopf durch die Wand. Es bringt nichts, wenn das Parlament es wieder streicht. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass es das braucht», sagte dazu die Finanzministerin. Der Finanzplatz habe eine enorme Bedeutung für das Land.

Das revidierte Geldwäschereigesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Revision umfasste Massnahmen für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen. Das Parlament wollte aber keine neuen Regeln für Anwälte, Notare und andere Beraterinnen und Berater.

Zentrales Firmenregister geplant

Bei ihrem Vorhaben kann die Finanzministerin auf den Support der Banken zählen. Diese unterstützten die Idee, auch Anwälte und Notare dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Letztlich sind es heute die Anwälte, die mit komplexen juristischen Konstrukten Vermögenden dabei helfen, die Herkunft ihrer Gelder zu verschleiern. 

In die Vorlage soll zudem ein Vorschlag für ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich Berechtigter von juristischen Personen aufgenommen werden, so Keller-Sutter. Es sei zwar komplex, eine einfache Lösung zu finden, die Transparenz herstellt und umsetzbar und verhältnismässig ist. «Es ist im Interesse der Schweiz, dass sie ein solches Register hat», so Keller-Sutter in dem Interview. 

Die generelle Finanzlage des Bundes bezeichnete Keller-Sutter im Interview als angespannt. Die Zahlen seien aus dem Lot, weil es zu viele neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben gebe. Für den Voranschlag 2024 müssen wir darum zwei Milliarden Franken sparen, um die Schuldenbremse einzuhalten. In den zwei Folgejahren sind es sogar jeweils drei Milliarden." Für die nachfolgenden Jahre wolle der Bundesrat ein Stabiliserungsprogramm vorschlagen.

Zudem lässt laut Keller-Sutter das Personalamt zurzeit eine Studie prüfen, die zum Schluss kam, dass Staatsangestellte mehr verdienen als Angestellte in der Privatwirtschaft. (sda/ali)