Justizministerin Karin Keller-Sutter lancierte Mitte Mai ein Paket von sieben Massnahmen zugunsten von älteren Arbeitslosen. Der bedeutendste Vorschlag ist eine als «Überbrückungsleistung für ausgesteuerte, ältere Arbeitnehmende» bezeichnete Rente. Sie soll über 60-Jährigen in bescheidenen Verhältnissen durchs Leben helfen, ohne dass sie aufs Sozialamt gehen müssen.

Die Höhe dieser Rente hängt von den Umständen ab. Ein Unverheirateter erhielte minimal rund 2000 Franken für den Lebensunterhalt, rund zweimal mehr als von der Sozialhilfe. Der Zugang wäre aber stark eingeschränkt: Nur wer zwanzig Jahre AHV-Beiträge geleistet hat und zehn Jahre vor dem Stellenverlust «ununterbrochen» arbeitete, hätte das Recht auf diese Rente.

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Dennoch wird der Vorschlag kontrovers diskutiert. Die SVP nennt sie eine «Entlassungsrente». Im folgenden Interview beurteilt der Arbeitsmarktexperte George Sheldonden Vorschlag.

Ist die geplante Überbrückungsrente eine «Entlassungsrente»?
George Sheldon
: Es ist tatsächlich nicht auszuschliessen, dass die Möglichkeit zur Überbrückungsrente falsche Anreize setzt.

Die wären?
Niemand entlässt gerne. Doch wenn sich Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen für diesen Schritt entscheiden, überlegen sie sich, wie sich eine Entlassung individuell auswirkt. Dies machen sie primär aus Reputationsgründen, denn sie wollen im Arbeitsmarkt nicht schlecht dastehen. Bei älteren, langjährigen Arbeitnehmenden kommt hinzu, dass ihre Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, für eine akzeptable Perspektive zu sorgen. Das ist Teil ihrer Fürsorgepflicht.

Diese Pflicht könnte gemindert werden?
Offeriert der Staat neu eine finanzielle Unterstützung, wie es mit der Überbrückungsrente angedacht ist, wird sich dies auf das Verhalten der Arbeitgeber auswirken: Sie werden sich tendenziell weniger verpflichtet fühlen, für die Zeit nach der Entlassung der älteren, langjährigen Arbeitnehmenden vorzusorgen. Einen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende gibt es zwar nicht. Aber Bundesgerichtsentscheide zeigen, dass Arbeitgebende ältere langjährige Mitarbeitende nicht einfach vor die Tür stellen können. Für sie gilt eine besondere Fürsorgepflicht, sofern sie gut arbeiten.

Käme es mit einer solchen Rente vermehrt zu Entlassungen älterer Arbeitnehmenden?
In absoluten Zahlen ist dies schwer vorauszusagen. Das kann wohl auch der Bund nicht. Bundesrat Alain Berset glaubt allerdings, er könne es schätzen: Anfangs dürften rund 5000 Leute in den Genuss dieser Rente kommen, liess er errechnen. Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler sagt, dass Bersets Schätzung zwar «statistisch nachvollziehbar» sei, aber dass sich die Dynamik des Arbeitsmarktes nicht glaubhaft vorhersagen lasse. Unklar seien darüber hinaus die Folgen des Fachkräftemangels, der jüngst eingeführten Stellenmeldepflicht für offene Stellen und der Pensionierungswelle der Babyboomer.

Diese prognostische Unklarheit ist für Sie aber nicht das Hauptthema, sondern?
Ich würde den Fokus in der Beurteilung der Überbrückungsrente auf einen anderen Fehlanreiz setzen: nämlich dass die Sozialämter der Gemeinden und Städte weniger Anreiz haben werden, ältere ausgesteuerte Arbeitslose beruflich zu integrieren. Worüber sprechen wir? In den 24 Monaten nach einer Entlassung erhalten über 55-Jährige von der Arbeitslosenversicherung ein Taggeld von bis zu 80 Prozent des bisherigen Lohns. Erst danach sind sie ausgesteuert und fallen, sofern sie ihr Vermögen aufgebraucht haben, in die Sozialhilfe. Heute sind die Sozialämter am Wohnort für sie verantwortlich. Sie unterstützen finanziell und verpflichten sie dazu, eine angemessene Arbeit zu finden.

Heute engagieren sich die Kommunen... 
Genau. Führt der Bund nun eine Überbrückungsrente ein, werden die Sozialämter von dieser Aufgabe befreit, weil der Bund für die über 60-Jährigen aufkommt. Als Sozialvorstand einer Gemeinde hätte ich wohl ein erhebliches Interesse daran, dass der Bund die Überbrückungsrente einführt. Darüber wurde bisher nicht debattiert: dass die Verantwortung einfach auf eine höhere Ebene abgeschoben wird. Tatsächlich basiert der bundesrätliche Vorschlag wörtlich auf einer Forderung der Schweizerischen Konferenz der Sozialhilfe (Skos). In einem Skos-Positionspapier von 2018 heisst es: «Das Sozialversicherungssystem ist so auszugestalten, dass Personen ab 55 Jahren bei einem Stellenverlust versichert bleiben, wenn sie während mindestens zwanzig Jahren gearbeitet haben.» Der Bundesrat hat einzig das Alterslimit auf 60 Jahre erhöht.

Der Arbeitsmarktexperte

Name: George Sheldon

Funktion: Industrieökonom

Alter: 71 Jahre

Wohnort: Freiburg im Breisgau (D)

Familie: verheiratet, zwei Kinder

Ausbildung: Zuerst Germanistik-, dann Volkswirtschaftsstudium in Freiburg. Seit 1995 Professor der Uni Basel. Obwohl im Ruhestand, arbeitet er noch immer als Forscher für Arbeitsmarktthemen. Seine Karriere begann er als Schweisser einer Werft in Baltimore (USA).

Die Gemeinden und Städte entledigen sich elegant dieser Aufgabe?
Genau. Ich glaube, dass heute die Sozialämter das grösste Interesse im Staat haben, ältere Arbeitslose wieder ins Berufsleben einzugliedern, da sie sonst eine finanzielle Last bleiben. Das ist gut so. Anders mit der Überbrückungsrente: Je höher die Staatsebene, desto eher wird das Problem nur verwaltet werden. 2010 existierten 20 011 Sozialhilfebezüger in der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen, 2016 waren es bereits 30 110 Personen. Dies entspricht einer Zunahme um die Hälfte innert sechs Jahren. Sie kann nur zum Teil mit der Demografie begründet werden: Der Anteil der 55- bis 64-Jährigen an der Bevölkerung nahm im gleichen Zeitraum um nur 12 Prozent zu.

Sprechen wir auch über die Perspektive des Arbeitslosen: Wird ihm eine Überbrückungsrente die Motivation rauben, sich intensiv um eine neue Stelle zu bemühen?
Nachgewiesen ist der Zusammenhang von der Höhe der Sozialleistung und der Vermittlungsdauer: Je länger sie dauert und je höher sie ist, desto länger dauert die berufliche Reintegration. Doch Achtung, es gibt auch den umgekehrten Effekt: Es gibt Arbeitslose, die sozialhilfeberechtigt wären, aber nicht aufs Sozialamt gehen. Dies haben Studien hierzulande in der Vergangenheit gezeigt.

Der Bundesrat argumentiert, die Überbrückungsrente sei eine Kompensation für allfällige negative Folgen der Einwanderung, nämlich dass EU-Bürger älteren Schweizer Bürgern potenziell die Stelle wegschnappen. Stimmt das?
Schaut man sich die Arbeitslosenstatistik an, muss eher das Gegenteil behauptet werden: Trotz Einwanderung aus der EU konnten die über 55-Jährigen ihre Stellung im Arbeitsmarkt behaupten. Die Arbeitslosenquote dieser Altersschicht ist tiefer als vor der Einführung der Personenfreizügigkeit. Sie ist auch tiefer im Vergleich zum Mittelwert aller Altersschichten und schwankt weniger stark als früher.

Die Älteren haben es besser denn je?
Der letzte hohe Spitzenwert war vor 22 Jahren während der Asienkrise. Damals waren knapp 5 Prozent der über 55-Jährigen arbeitslos. Vor zehn Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen unter die 3-Prozent-Marke gefallen und ist seitdem so tief wie selten – ungeachtet des Wirtschaftsgangs. Mit anderen Worten: Obwohl die Konjunktur schwankt, bleiben die meisten älteren Arbeitnehmenden angestellt. Es ist ein neues Phänomen und es sind Good News!

Mit dieser Rente werden also bloss politisch Ängste der über 60-Jährigen geschürt?
Sie waren schon immer ein Thema. Jetzt, da mehr Wähler zu dieser Altersgruppe gehören, ist es scheinbar zur Mode geworden, sie politisch zu bewirtschaften.

Zum Schluss die Gretchenfrage: Sind ältere Arbeitnehmende glücklicher, wenn sie arbeiten, als wenn sie in Rente sind?
Dies hängt stark von der Zufriedenheit im Beruf ab. Solche, die mehr oder weniger gesund sind und gerne zur Arbeit gehen, sind glücklicher als Rentner, die quasi mit 65 in die Rente gezwungen werden. Umgekehrt: Solche, die ihre letzten Berufsjahre im Job ausharren mussten, empfinden das Leben danach als Befreiung. Für sie dürfte die vorzeitige Entlassung mit einer Überbrückungsrente eine Alternative darstellen, sofern sie bescheiden zu leben wissen. So üppig wäre sie wohl nicht.