Pünktlich zum Weltfrauentag am 8. März stimmt die Schweiz über eine Initiative ab, die nicht nur eine wirtschaftliche Auswirkung auf Paare hat, sondern auch gesellschaftspolitisch bedeutsam ist. Die Gleichstellung der Geschlechter ist seit 1981 in der Verfassung verankert, gelebt wird sie aber nicht. Die Individualbesteuerung schliesst eine der Lücken.

Aber von vorne: Ich gehöre zu jenen seltenen Menschen, die die Steuererklärung gerne ausfüllen. Meist noch in der gleichen Woche, in der das Couvert kommt, sitze ich am Werk. Zwischen Kaffeetasse und sauber sortierten Dokumentstapeln fülle ich Ziffer um Ziffer aus. Die Steuererklärung hat etwas Meditatives für mich.

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Gleichzeitig fühle ich mich selbstbestimmt. Ich kenne mein Einkommen, meine Ausgaben und den Unterschied zwischen brutto und netto. Auch weiss ich jetzt, was eine Kapitalleistung ist. Dieses Wissen habe ich nicht in der Schule erworben, sondern über die jährliche Auseinandersetzung mit meinen Finanzen. Zehn Jahre lang erklärte ich vom Lehrlingslohn über den Studentenjob bis zur ersten vollwertigen Anstellung der Gemeinde meine Steuern. Letztes Jahr habe ich geheiratet – und alles hat sich geändert.

Ausradiert und in Spalte «Ehepartner 2» verschoben

Einen Monat nach der Hochzeit flatterte zwischen den letzten Glückwunschkarten ein Brief des Steueramts ins Haus. Adressat: mein Mann. Im Schreiben bat das Steueramt ihn, die Angaben seiner Partnerin zu ergänzen. Ich blickte ihm ungläubig über die Schulter. Das Steueramt hatte alle meine Erklärungen scheinbar ausradiert. Darüber hinaus hatte es meine laufenden Einzahlungen an den provisorischen Steuerbetrag kurzerhand seinem Steuerkonto angerechnet. Von einem Tag auf den anderen verlor ich meine finanzielle Existenz als Steuerzahlerin und wanderte in die Sparte «Plus eins». Wieso ich, die zudem noch etwas mehr als der Partner verdient, in die Ehepartner-2-Spalte rutsche, ist einem rein traditionellen, patriarchalen Rollenbild geschuldet.

Es klingt absurd, aber es muss an dieser Stelle wohl ausgesprochen werden: Auch verheiratete Frauen sind eigenständige Personen. Auch wir arbeiten für einen Lohn, und auch wir haben das Recht auf eine eigene Steuererklärung. Mit der Individualbesteuerung würde sich die Schweiz endlich von einem Relikt aus einer Zeit verabschieden, in der Frauen mit der Heirat den Haushalt wechselten wie ein Möbelstück.

Die Steuererklärung mag für manche ein langweiliges Prozedere sein – für mich war sie ein Privileg. Die Möglichkeit, die eigene finanzielle Verantwortung zu tragen, ist für mich ein Grundrecht. Die Individualbesteuerung fördert finanzielle Unabhängigkeit. Sie ist schlicht fair: Jede und jeder sollte eine eigene Steuererklärung haben – unabhängig vom Zivilstand. Sie ist ein Schritt in Richtung echter Gleichstellung und eines wieder an mich adressierten Couverts.