Die abtretende Bundesrätin Simonetta Sommaruga kann sich ab 2023 auf ein jährliches Ruhegehalt in Höhe von rund 220'000 Franken freuen. Die Rente einer alt Bundesrätin oder eines alt Bundesrats beträgt die Hälfte des Einkommens im Amt. Dieses liegt derzeit bei knapp 455'000 Franken brutto.

Mitglieder der Landesregierung, Bundesrichterinnen und -richter sowie Bundeskanzlerinnen und -kanzler erhalten statt einer Rente ein Ruhegehalt. Dies, weil gewählte Personen keine Vorsorge und nach dem Rücktritt oder einer Abwahl kein Einkommen und keine Rente haben.

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Das Ruhegehalt von rund 220'000 Franken erhalten ehemalige Bundesräte und Bundesrätinnen jedoch nur, falls sie nach ihrem Rücktritt keiner anderen lukrativen Tätigkeit nachgehen. Diese Regelung gilt, wenn ein Bundesratsmitglied mindestens vier Jahre im Amt war.

Muss ein Bundesrat oder eine Bundesrätin bereits vor Ablauf von vier Amtsjahren aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten, kann die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte ihm oder ihr nach Abwägung der Sachlage trotzdem eine volle Rente gewähren.

Wirbel um Blochers Ruhegehalt

Für Wirbel um das Ruhegehalt hatte Christoph Blocher gesorgt. Er verzichtete nach seiner Nichtwiederwahl im Jahr 2007 vorerst darauf. Er machte allerdings im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Er sagte, das Geld stehe ihm zu, und er wolle dieses nun spenden und nicht dem Staat überlassen.

Schliesslich entschied der Bundesrat, Blocher nachträglich ein Ruhegehalt im Umfang von fünf Jahren zu gewähren, also rund 1,1 Millionen Franken. Künftig will die Landesregierung nachträgliche Auszahlungen ganz ausschliessen.

Diese Affäre bewog den Zuger Mitte-Ständerat Peter Hegglin zu einem Vorstoss, den der Ständerat im Jahr 2020 überwies. Der Zuger Ständerat verlangt darin, Alternativen zum heutigen System aufzuzeigen. Der Bundesrat ist nach Vorliegen des entsprechenden Berichts im Dezember 2021 skeptisch.

Anspruchsvolle Alternativen

Müssten Mitglieder der Landesregierung und andere gewählte Magistratspersonen neu in die Pensionskasse des Bundes einzahlen, könnten die Betroffenen nur ungenügend abgesichert werden, heisst es im Bericht. Die Amtsdauer sei zu kurz, um das benötigte Kapital anzusparen.

Bei einem Systemwechsel hätten National- und Ständerat mehrere Grundsatzentscheide zu treffen. Entscheiden müsste das Parlament etwa über die Höhe der «Arbeitgeberbeiträge» des Bundes, das frühestmögliche Rentenalter und darüber, ob es unterschiedlich hohe Renten geben soll.

Das heutige System sei dagegen «schlank und verständlich gehalten», heisst es im Fazit des Berichts. Und weiter: «Für die Magistratspersonen ergibt sich aus diesem System eine gute finanzielle Planbarkeit für die Zeit nach der Amtsaufgabe. Ein sicheres Einkommen nach der Amtszeit stützt zudem die Unabhängigkeit der Amtsträger.»

(sda/dob)