Zum Rahmenabkommen Schweiz–EU wurde am 13. März die Botschaft des Bundesrates an das Schweizer Parlament veröffentlicht. Obwohl sie 1086 Seiten hat, bleibt vieles mehr als fragwürdig.
Der Bundesrat hält den Rahmenvertrag für entscheidend wichtig für den Erhalt und die Stabilisierung der Bilateralen I. Zu diesen schreibt er, sie hätten gemäss vielen Studien zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz nach der Jahrtausendwende beigetragen (S. 1019). Das stimmt in gewisser Weise, ist aber eine Falle: Das weitaus wichtigste Element der Bilateralen I ist die volle Personenfreizügigkeit, die seit Mitte 2007 gilt. Seither erscheint die Entwicklung in der Schweiz gut, solange man sie am totalen Bruttoinlandprodukt (BIP) misst. Aber dieses spiegelt das grosse Bevölkerungswachstum, das von 2007 bis 2023 mit jährlich 1,02 Prozent gut 18-mal höher als dasjenige Deutschlands war. Hingegen wuchs das Bruttoinlandprodukt pro Kopf – die für den Wohlstand der Durchschnittsbürger viel relevantere Grösse – von 2007 bis 2023 nur um 0,64 Prozent jährlich – minim weniger als im angeschlagenen Deutschland mit 0,67 Prozent. Zudem sind die Schweizer Zahlen durch «Grenzgängerdoping» aufgebläht. Die Grenzgänger zählen mit ihrer Leistung zum BIP, aber nicht zu den Köpfen. Das Wachstum des BIP pro Kopf ohne Grenzgängerdoping – die für den Wohlstand der Normalbürger relevanteste Grösse – ist für die Schweiz seit 2007 kläglich: Es betrug lediglich 0,39 Prozent jährlich. Damit liegt die Schweiz sogar hinter dem kriselnden Euro-Raum mit 0,57 Prozent.
Der Gastautor
Reiner Eichenberger ist Professor für Theorie der Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Universität Freiburg und Forschungsdirektor von CREMA – Center for Research in Economics, Management and the Arts.
Besonders laut preist der Bundesrat die Ergebnisse der von ihm selbst beauftragten Studie von Ecoplan (S. 1020). Sie zeige, dass ohne die Bilateralen I das reale Bruttoinlandprodukt (BIP) im Jahr 2045 um 4,9 Prozent geringer ausfallen würde als mit dem Abkommen. Er erwähnt hingegen nicht, dass das fast nur eine Folge des dann tieferen Wachstums der Bevölkerung und der Zahl der Grenzgänger ist und gemäss Ecoplan das Einkommen pro Arbeitskraft (das weitgehend dem BIP pro Kopf ohne Grenzgängerdoping entspricht) nur 0,62 Prozent tiefer läge. Noch wilder sind die Aussagen des Bundesrates zur Wirkung auf die Umwelt. Das Kapitel zur Personenfreizügigkeit hat 205 Seiten. Wie lange ist wohl der Abschnitt zu ihren Auswirkungen auf die Umwelt? Eine Zeile! Der Bundesrat schreibt (S. 456): «Die Vorlage hat namentlich in Bezug auf die Umwelt keine weiteren Auswirkungen.»
Kann man den Bundesrat mit dem Argument verteidigen, die Erhaltung der Bilateralen I ändere nichts am Status quo hinsichtlich der Zuwanderung und damit des Bevölkerungswachstums und so der Umweltbelastung? Nein. Erstens erleichtert der Vertrag die Zuwanderung in verschiedenen Bereichen und gibt den Zuwanderern nach Aufgabe und Verlust ihrer Beschäftigung bessere Möglichkeiten, in der Schweiz zu bleiben, was die Nettozuwanderung und das Bevölkerungswachstum steigen lässt. Zweitens kumulieren sich die negativen Auswirkungen des Bevölkerungswachstums über die Zeit: Ein Bevölkerungswachstum von 1 Prozent ist im ersten Jahr weitgehend unproblematisch, wird aber umso problematischer, je länger es andauert.
Fast schon lustig wird es bei den Wirkungen des gesamten Vertragswerkes auf die Umwelt. Dazu schreibt der Bundesrat immerhin sieben Zeilen (S. 1029): «Das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) dürfte lediglich punktuelle Auswirkungen auf die Umwelt entfalten. Gemäss den Darstellungen zu den einzelnen Abkommen unter Kapitel 2 fallen die Auswirkungen auf die Umwelt, wo absehbar, jeweils positiv aus. Zu nennen sind beispielsweise die Weiterführung der Verlagerungspolitik im Landverkehr, das grosse Gewicht der Klimaforschung im Rahmen von Horizon Europe oder die Förderung von Projekten durch den Schweizer Beitrag, die den Schutz der Umwelt zum Ziel haben.»
Die genannten Beispiele illustrieren, was für die ganze Botschaft gilt: Sie ist eine breite Darstellung behaupteter Vorteile des Rahmenabkommens und eine akribische Diskussion vieler juristischer und technischer Details, die vom Entscheidenden ablenken: Es fehlt eine angemessene Analyse der Nachteile des Vertrags und eine Abwägung seiner Vor- und Nachteile.
Interessant ist die Frage, weshalb der Bundesrat eine so schlagseitige Botschaft schreibt. Rechtfertigt aus seiner Sicht der Zweck die Mittel? Oder hat die Sicht der Verwaltung statt des Bundesrates die Botschaft geprägt? Oder steht uns gar eine Zeitwende bevor? Bisher mussten doch Umwelt und Klima für fast alles herhalten. Und nun werden die offensichtlich relevanten Auswirkungen auf die Umwelt mit einem Satz abgeschossen. Wenn da die Grünen nicht auf die Barrikaden gehen, ist klar, wie ernst es auch ihnen wirklich mit der Umwelt ist.

