Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Sonntag Abend per dringliche Verordnung fünf weitere Länder auf die Liste der Staaten  mit einer besorgniserregenden Variante des Coronavirus gesetzt. Diese Liste ist nicht gleichzusetzen mit der Liste der Staaten mit Einreisebeschränkungen, die sogenannte SEM-Liste des Bundes.

Es sind dies Ägypten, AustralienMalawi, Niederlande, Tschechien, Dänemark und Grossbritannien. Dies gilt ab Sonntag um Mitternacht.

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Für Reisende aus diesen Ländern dürfte das Staatssekretariat für Migration in den nächsten Stunden die gleichen, harten Einreisebestimmungen verhängen wie für die Staaten, die das BAG am Freitag als Länder mit einer besorgniserregenden Variante des Coronavirus per Notverordnung definiert hatte.

Bei dieser Einstufung beruft sich der Bund auf ungenannte Quellen der Wissenschaft. Ob die Virusvariante Omikron tatsächlich gefährlicher ist als die bisherigen Varianten, weiss man nicht. Beim Bund heisst es vage: «Die Eigenschaften der neuen Virusvariante werden von der Wissenschaft als besorgniserregend eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass die Variante leichter übertragbar ist als die derzeit in der Schweiz vorherrschende Variante Delta. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. Auch die WHO hat heute anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung die neue Variante als besorgniserregend und potentiell immunevasiv eingestuft.»

Quarantäne-Pflicht und Reiseverbot für Ausländer

Bereits seit Freitagabend gelten diese Bestimmungen für Reisende aus den folgenden, wichtigen Staaten: BelgienHongkong, Israel und Südafrika, woher die jüngste Virusvariante möglicherweise herkommt.

Für diese Länder gelten besondere Einreisebestimmungen seit Freitag. Bei der Einreise aus Südafrika, aus Hongkong, Israel und Belgien müssen die Ankömmlinge einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich für 10 Tage in Quarantäne begeben.

Eine Einreise aus diesen Ländern ist nur Schweizer Bürgerinnen oder Bürgern und solchen mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz oder im Schengenraum erlaubt, heisst es auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration.

(val)