Was da alles auf uns zukommt! Die Armee will bis Ende Jahrzehnt für 31 Milliarden Franken mehr Rüstungsgüter kaufen oder vorfinanzieren. Bundesrat Martin Pfister fordert dazu eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,8 Prozent Normalsatz. Die AHV braucht zusätzlich rund 4 Milliarden Franken pro Jahr – mit steigender Tendenz – zur Dauerfinanzierung der vom Volk angenommenen 13. AHV-Rente.

Für die AHV will der Bundesrat einen MWST-Zuschlag von 0,7 Prozent beim Normalsatz und proportionale Zuschläge bei den Sondersätzen. Der Nationalrat möchte diese bis 2030 befristen. Die zuständige Kommission des Ständerats will demgegenüber eine unbefristete Mischfinanzierung für die AHV von zusätzlich 0,4 Prozent MWST und 0,3 Prozent höheren Lohnzuschlägen, die nur die aktive Generation und die Arbeitgeber finanzieren. Alle diese Vorentscheide kamen mit äusserst knappen Mehrheiten zustande. Es fehlt eine breit abgestützte Lösung.

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Der Gastautor

Rudolf Strahm ist ehemaliger Preisüberwacher und Ex-SP-Nationalrat.

Sind diese Pläne realistisch? Eine erste Meinungsumfrage von Sotomo lässt daran zweifeln: Eine Mehrheit von 76 Prozent der 15'000 Befragten lehnt eine MWST-Erhöhung für die Armee ab. Und gleichzeitig sind 66 Prozent gegen eine Erhöhung für die 13. AHV.

Dies sind grobe Frühsondierungen, aber die Mehrheit der Bürger ist skeptisch gegenüber jeder Art neuer Steuern. Ganz entscheidend ist die folgende Tatsache: Die ablehnenden Lager sind nicht dieselben! Im linken Lager dominiert die Gegnerschaft gegen die Armee, und im breiten Wahlvolk fehlt das Vertrauen in die Rüstungsbeschaffungen. Fast wöchentlich erfährt man von millionenteuren Kostenüberschreitungen bei Projekten des Verteidigungsdepartements. Bei den Bürgerlichen andererseits ist man gegen die Zusatzfinanzierung bei der AHV, weil man diese möglichst bald mit einer Erhöhung des Rentenalters koppeln will – obschon ein höheres Rentenalter erst vor zwei Jahren mit 75 Prozent Nein-Stimmen versenkt worden ist.

Weil die MWST-Sätze in der Bundesverfassung festgeschrieben sind, braucht jede Satzänderung eine Mehrheit von Volk und Ständen, was erfahrungsgemäss ein sicheres Volksmehr von mindestens 55 Prozent erfordert. Jedes namhafte politische Lager kann eine MWST-Vorlage blockieren. In dieser Konstellation würde sich aufdrängen, jetzt schon nach einer solid mehrheitsfähigen, klugen Lösung zu suchen: Man versuche eine Kombination der beiden MWST-Erhöhungen für Armee und AHV mit zwei gekoppelten Kompetenzerlassen. Ähnliches wollte die Mitte. Das ist zwar auch riskant, aber erfolgversprechender: Die kombinierte Staf-Vorlage, die nach der Abfuhr der dritten Unternehmenssteuerreform eine Kombination von Firmensteuersenkung (Wunsch der Wirtschaft) und MWST-Erhöhung für die AHV-Kasse (Wunsch der Linken) vorsah, wurde 2019 mit 66 Prozent Ja-Stimmen haushoch angenommen.

Beide Lager müssten im Fall einer Kombination eine Kröte schlucken: Die Linke könnte die ungeliebten Rüstungsmilliarden nicht bekämpfen, weil sonst weitere Budgetkürzungen drohen und bald eine weitere Rentenalterdebatte ansteht. Und die Rechte müsste eine unbefristete AHV-Zusatzfinanzierung akzeptieren, um die hochgradig gefährdete Rüstungsbeschaffung zu sichern.

Eine MWST-Erhöhung um 1 Prozent Normalsatz bringt derzeit rund 3,5 Milliarden Franken Nettoertrag in die Bundeskasse. Ich möchte hier offenlassen, mit welchen MWST-Steuersätzen man in eine Volksabstimmung gehen sollte. Wichtig ist, dass sich die drei Chefs von Verteidigungs-, Innen- und Finanzdepartement einigen und die bundesrätliche Führung übernehmen, bevor sich die grossen Parteien unter dem polarisierenden Einfluss ihrer jeweiligen dogmatischen Hardliner in einen Nein-Wettlauf verheddern, von dem sie nicht mehr loskommen. 

Die Mehrwertsteuer wird den Leuten oft als unsozial und als volkswirtschaftlich schädlich madiggemacht. Viele Politiker und Medienleute kennen den Meccano der Mehrwertsteuer nicht mehr. Ich gestehe, ich sammle die dümmsten und inkompetentesten Zitate von Journalisten zur Mehrwertsteuer: Sie wissen meist nicht, dass Mieten und Krankenkassenprämien gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit sind. Sie wissen nicht, dass demzufolge beim untersten Quintil (also bei den 20 Prozent der Ärmsten) über 60 Prozent aller Haushaltsausgaben gänzlich von der MWST befreit sind. Beim zweittiefsten Quintil sind auch noch 45 Prozent befreit.

Viele, welche die MWST als volkswirtschaftlich schädlich brandmarken, ignorieren, dass jeder MWST-Franken für die AHV zu einem Kaufkraft-Franken wird und im Kreislauf BIP-neutral bleibt. Ich würde Finanzministerin Karin Keller-Sutter nahelegen, wieder mal ein Medienseminar zu organisieren, damit alle Nicht- oder Besserwisser den Meccano der Mehrwertsteuer wenigstens so weit kennenlernen wie die KV-Lernenden im dritten Lehrjahr.