Das Ziel der beruflichen Vorsorge ist es, den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung ihrer gewohnten Lebenshaltung zu ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule, der AHV, wird ein Renteneinkommen von mindestens 60 Prozent des letzten Lohns angestrebt. Doch das Modell der beruflichen Vorsorge beruht noch weitestgehend auf den Vorstellungen der Arbeits- und Familienmodelle der 70er- und 80er-Jahre. Massgebende Eckwerte und Faktoren der beruflichen Vorsorge wie Eintrittsschwelle oder -hürde, der Mindest- und Maximallohn sowie der Koordinationsabzug beruhen grundsätzlich auf der Annahme einer Vollzeittätigkeit und einer bruchlosen Erwerbskarriere. Dies kann bei vielen Personen zu grossen Lücken in der beruflichen Vorsorge führen, sodass die Minimalleistungen kaum mehr reichen, um die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Ein BVG-Minimalplan entspricht nicht mehr einer zeitgemässen beruflichen Vorsorge. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeitenden freiwillig besser versichern. 

Gesetzliche Mindestvorgaben 

Erst ab einem Jahreslohn von 22’050 Schweizer Franken unterstehen Arbeitnehmende der beruflichen Vorsorge. Im BVG-Obligatorium sind dabei lediglich die Lohnanteile von 25’725 bis einschliesslich 88’200 Franken versichert (Stand 2023). Die Idee dabei ist, eine Abstimmung mit der AHV zu erreichen und Überversicherungen auszuschliessen: Der maximal versicherte Lohn beläuft sich somit auf 62’475 Franken. Arbeitnehmende unter 25 Jahren sind zudem nur für die Risiken Tod und Invalidität versichert und sparen noch nicht fürs Alter. 

Nicht mehr zeitgemäss

Ein BVG-Minimalplan reicht für eine zeitgemässe Vorsorge nicht mehr aus. Wer gemäss den gesetzlichen Mindestvorgaben versichert ist und mehr als 88’200 Franken verdient, erreicht das Leistungsziel nicht. Bei Vorsorgeplänen gemäss den gesetzlichen Mindestvorgaben beobachten wir zudem besonders starke Umverteilungsmechanismen: Weil wir immer älter werden, müssen die Vorsorgeeinrichtungen die zu hohen garantierten Renen mit einem Teil der Anlageerträge der Berufstätigen finanzieren – diese werden zugunsten der Pensionierten umverteilt. Dies widerspricht dem Grundgedanken des Kapitaldeckungsverfahrens in der zweiten Säule.


Zukunftsorientierte Vorsorgelösungen

Als Arbeitgeberbetrieb haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden besser zu versichern. 

  • Höheren Lohnanteil versichern 

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie freiwillig auf die Eintrittsschwelle und/oder den Koordinationsabzug verzichten oder Letzteren an das Arbeitspensum anpassen. Dies hilft Teilzeitarbeitenden, ihre Vorsorgelücken zu minimieren.

  • Als Arbeitgeberbetrieb etwas drauflegen

Zahlen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber freiwillig mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Hälfte der Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden am Ende des Monats mehr im Portemonnaie haben. Dies ist auch ein gutes Argument bei Lohngesprächen. Die höheren Pensionskassenbeiträge können Sie als Geschäftsaufwand geltend machen.

  • Sparprozess optimieren 

Sie haben die Möglichkeit, für Ihre Mitarbeitenden die jährlichen Sparbeiträge zu erhöhen oder die Risikoleistungen zu verbessern. Zudem können Sie das Sparen ab Alter 18 anbieten: Je früher der Sparprozess beginnt, desto höher wird die Altersrente sein. Oder Sie ermöglichen Ihren Mitarbeitenden einen Wahlsparplan – so können diese ihre Vorsorge selbst mitgestalten.

  • Mehr Risikoschutz bieten

Nicht nur bei den Sparbeiträgen kann Handlungsbedarf bestehen. Insbesondere für Familien oder Besitzer von Wohneigentum sind die Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall sehr wichtig. Die rein gesetzlichen Minimalleistungen bieten oftmals nicht den optimalen Schutz. Damit bei Mitarbeitenden und ihren Familien auch in diesem Bereich keine Vorsorgelücken entstehen, sollten auch die Leistungen bei Tod und Invalidität kritisch hinterfragt werden.
 

Nicht zu vergessen: Wer eine attraktive und flexible Vorsorgelösung anbietet, kann sich von der Konkurrenz differenzieren und als verantwortungsbewusster Arbeitgeberbetrieb punkten. Denn gemäss Prognosen der UBS werden auf dem Schweizer Markt bis ins Jahr 2030 eine halbe Million Arbeitskräfte fehlen. Arbeitgeberbetriebe sind also gefordert, passende Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Eine Möglichkeit ist die Weiterbeschäftigung nach ordentlicher Pensionierung. Es besteht die Möglichkeit, auch nach dem Schlussalter für die Arbeitnehmenden Sparbeiträge zu entrichten und somit eine Weiterbeschäftigung nach dem ordentlichen Pensionierungsalter zu fördern. Schliesslich verfügen langjährige Mitarbeitende über hervorragendes Know-how.

Werner Wüthrich

Dr. Werner Wüthrich, Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita

Quelle: Sammelstiftung Vita

Werner Wüthrich ist seit Januar 2017 Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita. Mit 23’500 angeschlossenen Unternehmen und rund 142’000 Versicherten ist die Sammelstiftung Vita eine der grössten teilautonomen Sammelstiftungen in der Schweiz. 

Die Stiftung engagiert sich für eine ausgeglichene und sichere berufliche Vorsorge für alle Generationen. Ihre Vorsorgelösung Vita Classic lässt sich flexibel auf die Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden zuschneiden. 

Nach Abschluss seines Studiums arbeitete er als Delegierter für das IKRK. Anschliessend wechselte er als Unternehmensberater in die berufliche Vorsorge. Der diplomierte Pensionskassenleiter verfügt über profunde Kenntnisse im Bereich der beruflichen Vorsorge. Er war in verschiedenen Funktionen unter anderem im Stiftungsmanagement tätig.