Es gibt sie, die Gestaltungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) definiert Minimalleistungen für alle Arbeitnehmenden ab dem 18. Altersjahr. Doch Minimalleistungen reichen heutzutage kaum mehr, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen – so wie es ursprünglich vorgesehen war. Daher lohnt es sich für jeden Unternehmer, die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge zu prüfen. 

Früher mit dem Sparen beginnen

Der Vorsorgeplan der Kostad Schweiz AG stellt das Sparen fürs Alter ins Zentrum. Nachhaltigkeit ist für die Firma, die Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge vertreibt, ein zentrales Thema. Daher muss die Altersvorsorge ebenso nachhaltig ausgestaltet sein. «Auch wenn wir ein junges Unternehmen sind, das erst in der Aufbauphase steckt, ist mir eine gute Vorsorgelösung wichtig», betont Geschäftsführer Kajetan Mazenauer, denn die Altersvorsorge beginne früher als man denke. Ganz bewusst wählte er einen Vorsorgeplan, bei dem die Sparbeiträge drei Prozent über dem gesetzlichen Minimum liegen. Dies ermöglicht den Mitarbeitenden, in der zweiten Säule ein höheres Alterskapital aufzubauen. 

«Unser Vorsorgeplan ist nicht nullachtfünfzehn, wir legen Wert auf das Sparen.»

Kajetan Mazenauer, Geschäftsführer Kostad Schweiz
Höhere Lohnanteile versichern

Auch die «Nagli», die einzige Schweizer Nagelfabrik, passte erst kürzlich ihre Pensionskassenlösung an. Das Winterthurer Industrieunternehmen versichert höhere Lohnanteile als vom Gesetz vorgeschrieben. «Wir waren überzeugt, eine zeitgemässe und faire Vorsorgelösung zu haben», sagt Rainer Thomann, der ehemalige Geschäftsführer. Per Zufall erfuhr er von den Handlungsmöglichkeiten rund um den Koordinationsabzug. Gemäss Gesetz ist in der Pensionskasse nicht der ganze Lohn versichert, sondern nur ein Teil davon. Die Idee dabei ist, die erste und zweite Säule miteinander abzustimmen und eine Überversicherung zu verhindern. So wird vom Lohn ein Koordinationsabzug abgezogen – dieser Teil ist grundsätzlich in der zweiten Säule nicht versichert. Arbeitgeber können jedoch freiwillig auf den Koordinationsabzug verzichten oder diesen an das jeweilige Teilzeitpensum anpassen. Dies hilft insbesondere Frauen, ihre Vorsorgelücken zu minimieren. Damit leistet jeder Arbeitgeber einen wertvollen Beitrag – nicht nur für eine höhere Altersrente, sondern auch für eine bessere Risikoabsicherung. «Ich bin dankbar, denn wir haben heute einen Koordinationsabzug, der sich dem Beschäftigungsgrad anpasst. Das passt hervorragend zu unserer Firmenphilosophie ‹Menschen vor Profit›», sagt Rainer Thomann. 

Den Mitarbeitenden Wahlmöglichkeiten bieten

Fachkräfte sind im Gesundheitswesen rar geworden, das spürt auch die Spitex Chur, die mit 600 Kundinnen und Kunden und 150 Mitarbeitenden, die grösste Spitex-Organisation im Kanton Graubünden ist. «Vor rund zwei Jahren haben wir unsere Vorsorgelösung ausgebaut, auch, um als Arbeitgeberin attraktiv zu bleiben», erklärt Daniel Jörg, der Geschäftsführer der Spitex Chur. Angesetzt hat Jörg an verschiedenen Stellen: Versichert ist der gesamte Lohn – auf einen Koordinationsabzug wird verzichtet – und die Sparbeiträge liegen ein Prozent über dem gesetzlichen Minimum. Zusätzlich bietet die Spitex ihren Mitarbeitenden einen Wahlsparplan an. Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzliches Sparen seiner Mitarbeitenden zu fördern. Mit einem Wahlsparplan können diese zwischen verschiedenen Sparplänen wählen, mehr in die Pensionskasse einzahlen und so ihre berufliche Vorsorge selbst mitgestalten. «Die Resonanz auf diese Wahlmöglichkeit ist sehr positiv ausgefallen», erzählt Daniel Jörg. «Gut ein Drittel der Mitarbeitenden hat sich bereits heute für einen höherwertigen Sparplan entschieden». 

Die Gestaltungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge sind vielfältig, da lohnt es sich, die Pensionskassenlösung regelmässig zu überprüfen. Durch geschickte Vorsorgelösungen können sich Unternehmen nicht nur von der Konkurrenz abheben, sondern auch als verantwortungsbewusste Arbeitgeber punkten und einen wichtigen Beitrag für eine ausreichende Altersvorsorge ihrer Mitarbeitenden leisten.

Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber
  • Sparprozess optimieren oder früher beginnen: Sparen bereits ab 18 anbieten oder höheren Prozentsatz des Lohnes versichern
  • Als Arbeitgeber etwas drauflegen: höhere Beiträge einzahlen als gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel 60 Prozent
  • Höhere Lohnanteile versichern: auf den Koordinationsabzug verzichten oder diesen an das jeweilige Teilzeitpensum anpassen
  • Wahlsparpläne anbieten: den Mitarbeitenden ermöglichen, zusätzlich zu sparen
  • Weiterbeschäftigung nach ordentlicher Pensionierung fördern: weiterhin Sparbeiträge zahlen, um Weiterbeschäftigung zu fördern und Know-how zu sichern
     

Dieser Artikel ist Teil der Market Opinion «Private Vorsorge zeitgemäss gestalten», die in Zusammenarbeit mit der Sammelstiftung Vita realisiert wurde.