Lediglich für 22 Prozent der Schweizer Bevölkerung spielte die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge eine Rolle bei der Wahl ihres Arbeitgebers, dies besagt die Fairplay-Studie von Zurich. Das, obwohl die Ausgestaltung der Vorsorgelösung durchaus ein wichtiges Entscheidungskriterium bei der Wahl des Arbeitgebers ist. Aufklärungsbedarf besteht somit auf allen Seiten.

So erkennen Sie eine gute Pensionskasse

Sind Sie auf Stellensuche? Dann fragen Sie im Vorstellungsgespräch nach der Pensionskasse. Eine gute Vorsorgelösung ist Lohnbestandteil und kann bei der Höhe der Alters- und Risikoleistungen einen grossen Unterscheid machen.

Sprechen Sie folgende Punkte an:

  • Bei welcher Pensionskasse bin ich versichert? 
    → Viele Menschen kennen den Namen ihrer Pensionskasse nicht – dabei wäre es gut zu wissen, bei welcher Vorsorgeeinrichtung ein grosser Teil ihres Vermögens liegt. 
    Es gibt Unternehmen, die haben eine eigene Pensionskasse, und solche, die sich einer Sammeleinrichtung anschliessen. Bei einem Anschluss an eine Sammeleinrichtung wird je nach Versicherungsmodell (z.B. Vollversicherung oder Teilautonomie) Ihr Vorsorgegeld unterschiedlich hoch verzinst. In jedem Fall gilt: Je höher die Verzinsung, desto stärker wächst Ihr Alterskapital an.
  • Gibt es einen Wahlsparplan? 
    → Dabei haben Sie die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Sparplänen zu wählen, freiwillig mehr in die Pensionskasse einzuzahlen und so Ihre berufliche Vorsorge aktiv mitzugestalten.
  • Wird der Koordinationsabzug an Ihr Arbeitspensum angepasst oder ganz weggelassen? 
    → Gemäss Gesetz muss in der Pensionskasse nicht der ganze Lohn versichert werden, sondern nur ein Teil davon: Vom Bruttolohn wird ein fixer Koordinationsabzug abgezogen. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, ist es wichtig, dass der Koordinationsabzug an Ihr Arbeitspensum angepasst wird, damit keine Vorsorgelücke entsteht. Noch besser ist es, wenn der Koordinationsabzug ganz weggelassen wird – auch bei einem Vollzeitpensum. Dann sparen Sie deutlich mehr in der Pensionskasse, da der ganze Lohn versichert ist. 
  • Wie viel vom Lohn wird gespart? 
    → Das Gesetz schreibt vor, wie viele Prozent vom in der Pensionskasse versicherten Lohn mindestens gespart werden müssen. Die Höhe dieser sogenannten Sparbeiträge steigt, abhängig vom Alter, stufenweise an. 25 bis 34 Jahre: 7%, 35 bis 44 Jahre: 10%, 45 bis 54 Jahre: 15%, 55 bis 65 Jahre: 18%. Alles darüber hinaus ist ein Plus und hilft, ein höheres Alterskapital aufzubauen.
  • Welchen Anteil der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber? 
    → Der Arbeitgeber muss gemäss Gesetz mindestens 50% der Spar- und Risikobeiträge zahlen. Er kann jedoch je nach Vorsorgeplan deutlich mehr übernehmen. Das bedeutet für Sie: Es bleibt Ende Monat mehr im Portemonnaie.
  • Sind auch Löhne über 88'200 Franken versichert?
    → Gemäss Gesetz ist nur ein Jahreslohn von maximal 88'200.- Franken minus den Koordinationsabzug obligatorisch zu versichern. Eine zeitgemässe Vorsorgelösung versichert jedoch auch Löhne, die darüber hinausgehen, damit keine Vorsorgelücke entsteht. Der maximal versicherbare Lohn beträgt 882’000 Franken.
  • Wie lange bleiben Sie bei Arbeitsunterbrüchen versichert?
    → Bei unbezahlten Ferien oder einem Sabbatical erhalten Sie keinen Lohn mehr, deshalb sparen Sie auch nicht mehr in der Pensionskasse. Die Vorsorgelösung kann jedoch trotz Arbeitsunterbruch weitergeführt werden: in den meisten Fällen ist dies für eine Dauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr möglich. So wächst Ihr Alterskapital weiter an und Sie vermeiden eine Vorsorgelücke. Das Vorsorgereglement gibt Auskunft, wie es in Ihrer Pensionskasse geregelt ist.
  • Besonders wichtig für Familien: Wie sind die Leistungen bei Invalidität und Todesfall ausgestaltet? 
    → Hier macht es Sinn, das Vorsorgereglement genauer anzuschauen – zum Beispiel in Bezug auf die Hinterlassenenleistungen. Fragen Sie unbedingt nach dem Vorsorgereglement. 


Wenn Sie über 50 sind oder sich bereits mit Ihrer Pensionierung beschäftigen, lohnt es sich, weitere Punkte abzuklären:

  • Wie hoch ist der Umwandlungssatz? 
    → Dieser bestimmt die Höhe Ihrer Altersrente.
  • Wie hoch ist der Deckungsgrad der Pensionskasse? 
    → Dieser ist relevant für Einkäufe in die Pensionskasse.
  • Gibt es Möglichkeiten einer flexiblen Pensionierung?  
    → Je nach Vorsorgeplan können Sie sich früher oder später pensionieren lassen – oder ihr Pensum schrittweise reduzieren. 

Sind Sie jünger als 25? Dann fragen Sie ihren künftigen Arbeitgeber, ob Sie bereits in der Pensionskasse sparen können. Laut Gesetz ist das Alterssparen erst ab dem 25. Altersjahr obligatorisch. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, ihren Angestellten das Alterssparen bereits früher zu ermöglichen, beispielsweise ab 18. Je früher Sie mit dem Sparprozess beginnen, desto höher die Altersrente.

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, mit einer attraktiven Pensionskassenlösung zu punkten. Weisen Sie Kandidatinnen und Kandidaten beim Vorstellungsgespräch auf vorteilhafte Konditionen hin. Denn die Bedeutung der beruflichen Vorsorge wird häufig unterschätzt. Dabei haben jüngere Menschen andere Bedürfnisse als ältere, die sich bereits mit der Pensionierung beschäftigen.

Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

  • Sparprozess optimieren oder früher beginnen: Sparen bereits ab 18 anbieten oder höheren Prozentsatz des Lohnes versichern.
  • Wahlsparpläne anbieten: den Mitarbeitenden ermöglichen, zusätzlich zu sparen. 
  • Höhere Lohnanteile versichern: auf den Koordinationsabzug verzichten oder diesen an das jeweilige Teilzeitpensum anpassen. 
  • Als Arbeitgeber etwas drauflegen: höhere Beiträge einzahlen als gesetzlich vorgeschrieben – zum Beispiel 60 Prozent. 
  • Weiterbeschäftigung nach ordentlicher Pensionierung fördern: weiterhin Sparbeiträge zahlen, um Weiterbeschäftigung zu fördern und Know-how zu sichern.