Eine längere Lebenserwartung und geringere Erträge aus dem Kapitalmarkt haben die Altersrenten in den letzten Jahren schrumpfen lassen. Um Einkommenslücken nach der Pensionierung zu vermeiden, gilt es, frühzeitig alle Möglichkeiten für Leistungsverbesserungen aus der beruflichen Vorsorge auszuloten. Der jährlich verschickte Vorsorgeausweis ist dabei ein wichtiges Dokument, das Aufschluss über das aktuelle Altersguthaben und eine künftig zu erwartende Rente gibt.
Für den Versicherten repräsentiert das angesparte Kapital in der Pensionskasse häufig den grössten Vermögenswert im eigenen Finanzhaushalt. Eher weniger bekannt ist, dass sich die Höhe des angesparten Geldes gezielt steuern lässt. So sorgt etwa ein zusätzlicher Einkauf in die Vorsorgeeinrichtung für ein höheres Altersguthaben und später für eine verbesserte Rente.
Attraktive Steuerersparnis
Bevor man sich konkret mit dem Einkauf in die eigene Pensionskasse befasst, sind anhand der Reglemente und Eckdaten – wie des Umwandlungssatzes oder der Verzinsung – die Möglichkeiten richtig einzuschätzen. Zentral sollten die eigenen Bedürfnisse und Wünsche sein. Die Höhe eines allfälligen Pensionskasseneinkaufs ist anhand der jeweiligen Einkommens- und Vermögenssituation zu beurteilen. Der maximale Einkaufsbetrag lässt sich in der Regel dem Vorsorgeausweis entnehmen. Die Möglichkeit für eine Aufstockung des Altersguthabens besteht, wenn eine Lücke vorhanden ist. Diese kann als Folge von Lohnerhöhungen, fehlenden Beitragsjahren wegen eines späteren Eintritts ins Berufsleben oder auch aufgrund eines Arbeitsunterbruchs entstehen.
Mit zusätzlichen Einkäufen in die Pensionskasse ist auch eine Steuerersparnis verbunden. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abziehen. Den grössten Effekt erzielt man in den Jahren kurz vor der Pensionierung. Das steuerbare Einkommen und damit auch die Steuerprogression sind in dieser Lebensphase meistens am höchsten. Die Verzinsung des zusätzlich in die Pensionskasse einbezahlten Kapitals kann allerdings höchst unterschiedlich ausfallen. Meist werden diese Gelder dem überobligatorischen Guthaben zugerechnet, das häufig tiefer verzinst wird als das obligatorische Guthaben, bei dem seit 2025 ein gesetzlich festgelegter Mindestzinssatz von 1,25 Prozent gilt. Zudem präsentiert sich der Gesundheitszustand einer Pensionskasse sehr unterschiedlich. Wenn sich eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet oder der Deckungsgrad nur knapp über 100 Prozent liegt, ist genauer hinzuschauen und allenfalls von einem zusätzlichen Einkauf abzusehen.
Wahlpläne nutzen
Fortschrittliche Pensionskassen bieten heute auch unterschiedliche Sparpläne an. Arbeitnehmende können Wahlpläne nutzen, die höhere Sparbeiträge ermöglichen. Gesetzlich sind maximal drei Varianten erlaubt. Werden höhere Beiträge gewählt, hat dies einen grossen Einfluss auf das spätere Alterskapital. Auch in diesem Fall ist aber vorgängig auf die Anlageperformance und die Verzinsung der Guthaben zu achten. Studien zeigen, dass sich zwischen den einzelnen Pensionskassen teils massive Differenzen ergeben. Oft verfügen Unternehmen auch über eine Kadervorsorge. Bei diesen separaten 1e-Plänen für besser verdienende Mitarbeitende kann man ab einem Einkommen von 132 300 Franken flexibel investieren und eine höhere Altersleistung aufbauen. Das Anlagerisiko geht bei diesen Zusatzkassen jedoch vollumfänglich auf die Versicherten über. Bei der Pensionierung lässt sich das Geld aus einem 1e-Plan nicht als Rente beziehen, sondern muss vollumfänglich bar bezogen werden.
Wird der Bezug des Alterskapitals aufgeschoben, fällt die Rente ebenfalls höher aus. Der Versicherte kann mit der Pensionierung bis zum siebzigsten Lebensjahr warten. Bei dieser Maximalvariante ergibt sich ein Zuschlag von rund 30 Prozent auf die Rente. Auch der Entscheid zwischen Rente oder Kapital am Ende der Erwerbstätigkeit beeinflusst die Leistungen aus der zweiten Säule. Ausschlaggebend sollten beim Bezug der Altersgelder einzig die individuellen Bedürfnisse sein. Wichtig ist, die Vor- und Nachteile von Rente oder Kapital gegeneinander abzuwägen. Der Kapitalbezug bringt langfristig fiskalische Vorteile gegenüber der voll steuerpflichtigen Rente, weil nach der Barauszahlung nur noch geringe steuerbare Erträge anfallen. Dafür sichert die Rente ein regelmässiges Einkommen bis zum Lebensende.