Schweizerinnen und Schweizer gönnen sich immer öfter mehr freie Zeit. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten hierzulande steigt seit Jahren, gemäss Zahlen von Statista arbeiten aktuell 37,6 Prozent der Erwerbstätigen in einem reduzierten Pensum. Das Plus an Freizeit kann sich jedoch in späteren Jahren, wenn die Zeit der Pensionierung naht, rächen.

Jede Person, die ihr Arbeitspensum verringert, nimmt dafür eine Einkommenseinbusse in Kauf, und dieser geringere Teilzeitverdienst hinterlässt unschöne Spuren in der Vorsorge, wo später unter Umständen eine Beitragslücke klafft. Gemäss der Studie «Teilzeit: Auswirkungen auf die Altersvorsorge» der UBS weist eine alleinstehende Person, die sechs Jahre lang in einem Pensum von 80 Prozent arbeitet, gegenüber einem Vollzeitäquivalent bereits eine Vorsorgelücke von rund 2 bis 6 Prozent auf.

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Elternsein als grösster Teilzeitfaktor

Obwohl in den letzten zwanzig Jahren auch Männer immer häufiger ein Teilzeitpensum wählten, arbeiten in der Schweiz nur 18 Prozent der Männer Teilzeit, während 58,1 Prozent der Frauen auf ein Vollzeitpensum verzichten. Der häufigste Grund ist naheliegend: Die Kindererziehung. Gemäss der Swiss-Life-Studie «Verliebt, verlobt, versorgt?» sind fehlende, ungeeignete oder zu teure ausserfamiliäre Betreuungsmöglichkeiten ein häufig genannter Grund, weshalb junge Mütter nicht Vollzeit arbeiten. Dies bestätigen die Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS): Von den alleinstehenden Frauen ohne Kinder arbeiten lediglich 30 Prozent in Teilzeit; bei den Frauen, die Kinder haben, sind es hingegen 80 Prozent. Sie gehen durchschnittlich nur noch in einem Pensum von 60 Prozent der bezahlten Erwerbstätigkeit nach – den Rest der Zeit verbringen sie wohl mit unbezahlter Erziehungs- und Pflegearbeit.

Hinzu kommt, dass diese Phase der Kindererziehung sehr häufig in die Zeit zwischen dem dreissigsten und vierzigsten Lebensjahr fällt – und das ist just die Dekade, in der Arbeitnehmende durchschnittlich die grössten Karrieresprünge machen und deutliche Gehaltserhöhungen einstreichen können – zumindest Vollzeitangestellte. Denn Teilzeitkräfte bleiben hier aussen vor – sowohl was die Karriere als auch die Einkommenssteigerung betrifft. Laut dem White Paper «Die 1-Mio.- Franken-Lücke» von KPMG und Advance verdienen Frauen im Alter zwischen 35 und 44 Jahren durchschnittlich 48 Prozent weniger als gleichaltrige Männer, weil sie Beförderungen und Gehaltserhöhungen verpasst haben, die später kaum mehr aufzuholen sind.

Das macht deutlich, wie sehr das System der beruflichen Vorsorge noch immer auf dem gängigen Familien- und Erwerbsmodell der 1990er-Jahre basiert. Seither hat sich jedoch die Gesellschaft merklich verändert, nicht aber die Parameter der Vorsorge. Ein Vorstoss, um die Rahmenbedingungen für die immer weiter wachsende Zahl der Teilzeitarbeitenden zu verbessern, ist mit der BVG-Reform im vergangenen Jahr gescheitert. Geplant war eine Senkung des Koordinationsabzugs auf 20 Prozent des AHV-Lohnes, um sicherzustellen, dass 80 Prozent des Lohnes von Teilzeitbeschäftigten in der beruflichen Vorsorge versichert sind. Die Reform ist gescheitert, Pensionskassen können auch weiterhin den Koordinationsabzug in Höhe von aktuell 26 460 Franken vom Einkommen abziehen und die Vorsorgebeiträge nur auf den dann übrig bleibenden Teil des Einkommens berechnen. Allerdings agieren viele Pensionskassen in der Praxis bereits progressiver und passen den Koordinationsabzug freiwillig an den Grad der Beschäftigung ihrer Arbeitnehmenden an oder verzichten sogar ganz darauf und versichern stattdessen den vollen Lohn.

Selbst ist die Teilzeitkraft

Doch das ist kein Muss. Letztlich sind Teilzeit arbeitende Personen auf sich allein gestellt, wenn es um die Sicherung ihrer Einkommen im Alter geht. Wer im Erwerbsprozess dauerhaft in einem Pensum von 60 oder 70 Prozent arbeitet, kann im Alter jedenfalls nicht mit einer existenzsichernden Rente rechnen, sondern sollte frühzeitig selbst vorsorgen. Zum Beispiel, indem er oder sie die Möglichkeiten des steuerbegünstigten Vorsorgens in der zweiten Säule voll ausschöpft. Hier können Personen mit Anschluss an eine Pensionskasse in diesem Jahr maximal 7258 Franken einzahlen und fürs Alter zur Seite legen.

Darüber hinaus können Beitragslücken in der Pensionskasse auch mit freiwilligen Einzahlungen ausgeglichen werden. Diese freiwilligen Einkäufe - ebenso wie Einzahlungen in die dritte Säule – können zudem vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und tragen so unter Umständen zu einer Steuerersparnis bei.