Stürme, Hitzewellen, Dürren, Waldbrände, Starkregen mit Überschwemmungen, Eis- und Gletscherschmelze, Veränderung der Meeresströmungen und -ökosysteme, Verlust der Biodiversität: Der Klimawandel hat weitreichende und vielfältige Folgen für den Planeten. Auch auf die Schweiz wirkt sich der Klimawandel erheblich aus. Umso wichtiger ist es, dass wir Massnahmen ergreifen, um den Klimawandel einzudämmen und uns auf seine Folgen vorzubereiten. Dies erfordert eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Umstellung auf erneuerbare Energien, die Förderung nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft sowie den Schutz der natürlichen Lebensräume.

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Viele Unternehmen haben das Thema Nachhaltigkeit längst in ihrer Strategie verankert. Sie nutzen mitunter freiwillige Kompensationsmöglichkeiten, mit denen sie ihre Treibhausgasemissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte ausgleichen, und geben an, klimaneutral zu sein. Wie immer mehr Studien zeigen, sind jedoch beunruhigend viele dieser Kompensationsprojekte wirkungslos. Schätzungen der ETH und der Universität Cambridge zufolge führen gerade mal 12 Prozent der verkauften Kompensationszertifikate zu tatsächlichen Emissionsreduktionen. Die öffentliche Kritik an diesen Zertifikaten wird entsprechend immer lauter. So laut, dass der Konsumentenschutz vergangenes Jahr renommierte Schweizer Firmen wie Swisscom, Coca-Cola, den Zoo Zürich und Hipp mit dem Vorwurf des Greenwashings konfrontierte.

Der Versuch, das eigene Image auf Kosten der Umwelt zu verbessern, ist weit verbreitet. So geben Unternehmen etwa vor, umweltfreundliche Praktiken anzuwenden, obwohl dies nicht der Fall ist, oder sie behaupten, CO₂-neutral zu sein, indem sie Emissionsausgleiche oder Zertifikate verwenden, anstatt tatsächlich ihre Emissionen zu reduzieren.

Das Europäische Parlament geht nun gegen solche Praktiken vor und hat ein Verbot von irreführender Werbung für angeblich nachhaltige Produkte beschlossen. Mit der neuen Richtlinie, die am 26. März 2024 in Kraft getreten ist, sind Begriffe wie «umweltfreundlich», «natürlich», «biologisch abbaubar», «klimaneutral» oder «öko» im Marketing verboten, wenn ein Unternehmen nicht nachweisen kann, dass diese Attribute tatsächlich zutreffen.

In der Schweiz sieht man bislang keinen Bedarf für ein Greenwashing-Verbot, obwohl es dafür immer wieder Vorstösse aus der Politik gab. Anders sieht es im Finanzsektor aus: Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) will dem Bundesrat bis spätestens Ende August 2024 eine Vernehmlassungsvorlage vorlegen, um wirksame Präventionsmassnahmen zur Vermeidung von Greenwashing umzusetzen.