Wer einen Teil seines Pensionskassengeldes 1989 in die damals neu aufgelegte Freizügigkeitsstiftung von Pictet eingebracht hätte, wäre heute doppelt so vermögend. 5,36% jährliche Rendite auf dem Vorsorgevermögen, das auf einem «Parkplatz» eingestellt ist, dürfen sich sehen lassen. Freizügigkeitskonti können offenbar mehr sein als nur temporäre «Parkplätze».

«Freizügigkeitsgeld» entsteht, wenn Arbeitnehmer eine Pensionskasse verlassen und ihre «Austrittsleistung», aus welchen Gründen auch immer, nicht sogleich in eine neue Kasse einzahlen. Das Vermögenszentrum schätzt, dass heute schon rund 80 Mrd Fr. auf Freizügigkeitseinrichtungen herumliegen. Es gibt vier Gründe, wieso diese Summe weiter wachsen wird.

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Zum einen zählt die Schweiz heute mehr Arbeitslose. Wer seinen Job verliert und nicht nahtlos an einem anderen Ort unterkommt, muss sein Pensionskassengeld irgendwo zwischenlagern. Zum anderen wird heute das Vorsorgegeld im Falle einer Ehescheidung zwischen den Partnern aufgeteilt. Wer nicht berufstätig ist, braucht ein Freizügigkeitskonto. Drittens: Wer sich selbstständig macht, darf das Geld aus der 2. Säule beziehen. Viele ältere Arbeitnehmer, die erfolglos auf dem Arbeitsmarkt operieren, versuchen sich in der Selbstständigkeit. Und viertens braucht nicht immer alles Geld bei einem Stellenwechsel in die neue Kasse eingebracht zu werden.

Versicherer steigen um

Geld aus der 2. Säule kann bei Versicherungen in Policen oder bei Banken in Freizügigkeitskonti angelegt werden. Policen werden nicht mehr von allen Versicherungen angeboten und meist nur noch für bestehende BVG-Kunden. Gerade attraktiv sind die Policen nicht: Die technische Verzinsung liegt praktisch überall bei 2%. Wer sein Geld auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Bank parkiert, kann allerdings auch nicht mehr mit einer hohen Zinsgarantie rechnen.

Der Vorteil von Policen: Es geht ein Versicherungsschutz gegen Tod und Invalidität mit einher. Die Kosten für diesen Risikoschutz schmälern allerdings die Rendite. Zudem aufgepasst: Freizügigkeitspolicen werden oft auf das ordentliche AHV-Alter abgeschlossen. Wer sein Geld früher abziehen will, kann mit Zusatzkosten konfrontiert werden.

Bei vielen Banken lässt sich das Geld aus der 2. Säule vermehrt auch in Anlagestiftungen investieren. Die Anlageprodukte müssen dabei den Anlagerichtlinien BVV2 entsprechen. Dies bedeutet: Der Aktienanteil darf insgesamt nicht höher als 50% sein.

Bei der CS beispielsweise haben Arbeitnehmer die Wahl zwischen vier verschiedenen Anlagegruppen, die sich durch verschiedene Aktienanteile voneinander unterscheiden. Im konservativsten Gefäss, dem Bixta BVG Basic, lag die Rendite im letzten Jahr bei 2,48%, im Mixta BVG 45, mit einem Aktienanteil von rund 45%, bei 9,64%. Diese hohe Rendite des letzten Jahres darf jedoch nicht über das Risiko hinwegtäuschen, das mit diesem hohen Aktienanteil einhergeht.

Doch auch die Versicherer sind findig geworden: Die Zürich bietet keine Police mehr an, dafür seit dem letzten September ein Freizügigkeitskonto, über welches in vier Pläne mit verschiedenen Aktienanteilen investiert werden kann. Bei der Swiss Life lässt sich dasselbe über die Banca del Gottardo tun.

Angesichts der gesunkenen Verzinsung in der 2. Säule ist es verlockend, Vorsorgegeld via Freizügigkeitskonto in Fonds zu investieren und liegen zu lassen. In der Hoffnung auf eine bessere Rendite. Allerdings: Wer als Arbeitnehmer auf den Versicherungsschutz, den die Pensionskasse im Todes- und Invaliditätsfall bietet, angewiesen ist, sollte sich nicht von prognostizierten Renditen blenden lassen.

Kurt Brändle, Geschäftsführer der CS-Anlagestiftung, empfiehlt denn auch: «Wer sein Pensionsguthaben nur vorübergehend parkiert, weil er zwischen zwei Stellen eine Pause einschlägt, tut dies besser auf einem konventionellen Konto.» Anlagestiftungen seien für Arbeitnehmer geeignet, welche ihr Vorsorgegeld für längere Zeit parkieren wollten. «Den Aktienanteil würde ich vom Anlagehorizont abhängig machen», rät Brändle. Bei einem Fünfjahreshorizont 25 bis 35% Aktien, bei zehn Jahren 45% .

Auszahlungsmodus prüfen

Finanzplaner Markus Glauser von der Glauser+Partner in Bern geht noch einen Schritt weiter. Er ist der Ansicht, dass sich ein Aktienanteil von 25% kaum lohnt. «Die mögliche Mehrrendite gegenüber einem Konto mit fester Verzinsung lohnt das Risiko kaum. Aufgrund der tiefen Zinsen wirft der hohe Obligationenanteil zu wenig ab.» Steigen die Zinsen, muss sogar mit Kursverlusten gerechnet werden. «Wenn schon eine Anlagestiftung für das Freizügigkeitsguthaben, dann mit einem Aktienanteil von 40 bis 50%», rät Glauser. Grundsätzlich hält er es für positiv, dass immer mehr Finanzdienstleister Anlagevehikel anbieten, in welche Austrittsleistungen aus Pensionskassen investiert werden können.

Doch Anlagestiftungen haben auch Tücken: «Wer sein Freizügigkeitskapital in Anlagestiftungen einbringt und es dort bis zum Pensionsantritt liegen lassen will, muss darauf achten, dass die Stiftung den Bezug innerhalb mehrerer Jahre auch zulässt», mahnt Fran™ois Leresche von der Travex-Versicherungstreuhand. Nur so kann verhindert werden, dass das Vorsorgevermögen nicht in einer Börsenbaisse aufgelöst werden muss, mit dementsprechenden Verlusten. «Je nach Börsenlage empfiehlt es sich sogar, das Geld gegen Ende der gewünschten Anlagedauer auf das fix verzinste Freizügigkeitskonto umzuschichten», rät Leresche.

Steuerlich ist es von Vorteil, mehrere Freizügigkeitskonti zu haben. Denn so kann das Vorsorgeguthaben im Alter gestaffelt bezogen und die Steuerprogression gebrochen werden. Die Auszahlung wird zudem milde besteuert, zu einem Fünftel des Steuertarifs und gesondert vom restlichen Einkommen. Weil Freizügigkeitsgeld als Vorsorgegeld gilt, muss es nicht als Vermögen versteuert werden, und die jährlich anfallenden Erträge sind steuerfrei. Ein Freizügigkeitskonto ist eben mehr als ein simpler «Parkplatz».

Freizügigkeitskonti per 1. Januar 2004 in %

Zinssatz aktuell Durchschnittsrendite seit

Anbieter 1.1. 2004 1.1.2001 1.1.1998

WIR Bank 2.25

Migros Bank 1.75 2.71 3.25

DC Bank, Bern 1.50 2.69 2.82

Basellandschaftliche KB 1.50 2.41 2.48

Raiffeisen 1.50 2.39 2.69

Berner Kantonalbank 1.50 2.36 2.55

Bank Coop 1.50 2.20 2.50

Basler Kantonalbank 1.50 2.16 2.32

Zürcher Kantonalbank 1.50 2.16 2.42

UBS 1.50 2.11 2.37

Credit Suisse 1.50 2.07 2.34

Zuger Kantonalbank 1.25 2.05 2.39

Quelle: vermögenszentrum