17 Aargauer Bauunternehmen bildeten ein gross angelegtes Kartell - in rund 100 privaten und öffentlichen Vergabeverfahren in den Jahren 2006 bis 2009 verschafften sich die Firmen illegal einen Wettebewerbsvorteil. Dies teilte die Wettbewerbskommission (Weko) am Vormittag mit.

Die Unternehmen vereinbarten unter sich, wer mit welchen Beträgen Offerten einreichte. Damit teilten sie Bauprojekte und Kunden untereinander auf.

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Die Ermittlungen liefen seit Juni 2009, als es zu Hausdurchsuchungen kam. Die Bussen, die sich nach dem Unternehmensumsatz und der Schwere der Wettbewerbsbeschränkung richten, sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Die niedrigste Busse beläuft sich auf 3750 Franken, die höchste auf 1,44 Millionen Franken. Den Höchstbetrag bezahlen muss die Umbricht AG aus Turgi. Bussen von mehreren hunderttausend Franken erhielten auch die Granella AG aus Würenlingen (644'000 Franken), der Bauriese Implenia (591'000 Franken) und die Erne AG aus Laufenburg (483'000 Franken) aufgebrummt.

Das Strassenbauunternehmen Umbricht als grösster Sünder bedauert eigene Verfehlungen, zeigt sich aber auch uneinsichtig. Es prüft, ob es den Weko-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen will.

Man habe sich «in der Vergangenheit leider in wenigen Einzelfällen dazu verleiten lassen, Abreden zu treffen», teilte es gegenüber der Nachrichtenagentur sda mit. Man bedaure dies sehr. Gleichzeitig behauptet die Firma aber, die Vergaben der ausgeschriebenen Arbeiten seien «immer zu Konkurrenzpreisen» erfolgt.

Implenia hingegen akzeptiert den Entscheid und teilte mit, man habe die Konsequenzen gezogen und interne Abläufe angepasst.

Kronzeugen profitieren

Sieben Firmen hätten bei der Untersuchung kooperiert, teilte die Weko weiter mit. Sie profitierten deshalb im Rahmen einer Kronzeugenregelung von einem Rabatt bei der Sanktion. Gar keine Strafe muss jene Firma bezahlen, welche sich als erste meldete und kooperierte. Gegen eine weitere Firma stellte die Weko die Untersuchung ein.

Ursprünglich hatte das Sekretariat der Weko im vergangenen Sommer Bussen von insgesamt 7 Millionen Franken für die Baufirmen beantragt. Nach Anhörung der betroffenen Firmen passte die Kommission die Beträge an und verhängte die Sanktionen.

Absprachen bei Submissionsverfahren seien «besonders schädlich» und deren Bekämpfung gehöre zum Schwerpunkt der Weko, heisst es weiter im Communiqué. Für die Weko handelt es sich deshalb um einen «bedeutenden» Entscheid, der Signalwirkung auf weitere Verstösse haben soll.

Zeitgleich hatte die Weko im Juni 2009 auch Untersuchungen wegen Absprachen im Baugewerbe im Kanton Zürich eröffnet. Dort seien aber noch weitere Ermittlungen nötig, hiess es dazu.

(chb/tno/awp/sda)