Bundesrat Alain Berset will im Rahmen seiner Grossreform «Altersvorsorge 2020» den Versicherten einen grösseren Beitrag vom Gewinn aus dem Geschäft mit der beruflichen Vorsorge (BVG) zuschanzen. Die Versicherer sollen künftig nicht nur 90 Prozent des Gewinns abtreten müssen, sondern 92 oder gar 94 Prozent.

Klarheit, was der versicherungsmathematisch korrekte Wert ist, sollte dabei ein Gutachten liefern. Doch diese jetzt fertige und weiter unter Verschluss gehaltene Expertise liefert keine präzisen Antworten, keine Zahl, wie Recherchen der BILANZ ergeben.

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Länger andauernde Leidensgeschichte

Der Verfasser ist Professor Hato Schmeiser vom Institut für Versicherungswirtschaft an der Universität St. Gallen. Er zeigt im Gutachten nur auf, was die Folgen einer Erhöhung der 2005 eingeführten Mindestquote oder Legal Quote wären. Im Departement Berset ist man ob des Resultats wenig erfreut.

Das Gutachten, das von Eveline Widmer-Schlumpfs Finanzdepartement in Auftrag gegeben wurde, ist eine bereits länger andauernde Leidensgeschichte: Es sei schon schwierig gewesen, überhaupt einen Experten zu finden, erzählt eine involvierte Person. Die potenziellen Gutachter wollten es sich mit den Versicherern nicht verderben. Letztlich wird also doch die Politik entscheiden müssen, wie viel die Versicherer behalten dürfen – und wie viel sie den Versicherten ausschütten müssen.

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