Der Schweizer Agrarhändler Ameropa wehrt sich weiterhin gegen eine versuchte Enteignung in Russland. Das Unternehmen aus Binningen BL fordert ein internationales Schiedsgerichtsverfahren, überlässt die Wahl der Modalitäten aber der russischen Föderation, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Ameropa «akzeptiert diese Wahl zum vornherein», so der Wortlaut des Communiqués.

Ameropa initiierte das Schiedsverfahren 2016. Die russische Regierung hatte anfangs 2017 zwar Rechtsvertreter bekanntgegeben, dann jedoch auf keine Kontaktnahme und Vorschläge seitens Ameropa mehr reagiert, sagen die Nordwestschweizer. Russland verweigere sich seit langem sowohl dem Schiedsverfahren als auch einem rechtsstaatlichen Vorgehen von Ermittlungsbehörden und Gerichten.

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Jahrelanger Streit

Hintergrund des Streits ist ein Kampf um den russischen Düngemittelproduzenten Togliatti-Azot, an dem Ameropa 12,9 Prozent hält. Der russiche Chemiegigant Uralchem, der vom gebürtigen Weissrussen Dmitri Masepin präsidiert wird, möchte dieses Unternehmen übernehmen, doch die Schweizer weigern sich, ihren Anteil abzugeben.

Als Folge wurden Dividendenzahlungen an Ameropa blockiert und Eigentum in Russland beschlagnahmt. Ameropa-Präsident Andreas Zivy fand sich auf der Interpol-Liste wieder. Der Basler Konzern mit 3000 Mitarbeitenden reagierte mit einer Klage, so wie es das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Russland von 1991 festschreibt. Die russischen Behörden reagierten nicht. Selbst Vermittlungsversuche der Schweizer Regierung blieben erfolglos.

Zeugenerpressung und Auftragsgutachten

Ameropa bezeichnet die Angelegenheit als einen «vom russischen Raider Uralchem orchestrierten Übernahmeversuch». Das Verfahren sei gekennzeichnet von Zeugenerpressung, Auftragsgutachten, rechtswidrig ausgewechselten Experten, Missachtung des rechtlichen Gehörs und Kollusion mit Uralchem. «So wurde die Anklageschrift der Ermittlungsbehörden nachweislich von Uralchem geschrieben. Entlastendes Material der Verteidiger wurde bis anhin hingegen von den russischen Gerichten systematisch missachtet», sagen die Schweizer.

Schwere Verfahrensmängel waren bereits 2016 von einem englischen Gericht beanstandet  worden. Ein aufgrund von Uralchem eingereichtes Gesuch Russlands um Auslieferung  des in Grossbritannien wohnhaften Ex-Chefs von Togliatti-Azot wurde von den britischen Richtern mit der Begründung abgelehnt, dass seine Verfolgung nur der versuchten Zwangsübernahme des Unternehmens durch Mazepin diene und mit gefälschtem und manipuliertem Beweismaterial legitimiert worden sei.

(ise)