Die wichtigste Zürcher Autobahnbaustelle hat einen Berner Bauherren: Rudolf Marti. Seine Berner Tunnelbaufirma hat vom Bundesamt für Strassen (Astra) den Zuschlag für den Bau der dritten Gubrist-Röhre erhalten, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. Auftragsvolumen: 190 Millionen Franken.

Die dritte Röhre ist das Kernprojekt beim Ausbau der Zürcher Nordumfahrung auf sechs Spuren. Marti hat sich beim Vortrieb für Sprengstoff entschieden. Nach Fertigstellung soll der neue Tunnel über drei Kilometer lang sein. Zwölf Offerten gingen beim Astra ein, diejenige von Marti war «in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste», wie das Astra schreibt.

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Leuthards Prestige-Projekt

Der Tunnel soll Ende August 2021 fertig sein. Die Gesamtarbeiten an der Zürcher Nordumfahrung dauern aber voraussichtlich bis 2025. Die Gesamtkosten belaufen sich auf über 1,5 Milliarden Franken.

Spatenstich für die Hauptarbeiten war im Juni – im Beisein von viel Polit-Prominenz. Doris Leuthard, Vorsteherin des Eidegnössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Carmen Walker Späh, Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, und Filippo Leutenegger, Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich, gaben sich die Ehre.

Marti: Der Neat-Verlierer

Der Zuschlag für den Bau der dritten Gubrist-Röhre ist nicht das erste Prestige-Mandat, das sich der Berner Baupatron gesichert hat. Marti war auch zuständig für die Arbeiten am milliardenschweren Pumpspeicherkraftwerk Limmern im Kanton Glarus, das eben erst fertiggestellt wurde, zum Portfolio des Energiekonzerns Axpo gehört und worauf Axpo bereits eine Wertberichtigung von über einer halben Milliarde Franken vornehmen musste.

Für Schlagzeilen sorgte der sonst so stille Bauunternehmer Marti vor gut zehn Jahren. Zweimal rekurrierte er gegen den Entscheid, den Bau des Gotthard-Basistunnels an die österreichische Firma Strabag zu vergeben. Damals ging es um ein Auftragsvolumen von 400 Millionen Franken. Der Streit sorgte für Verzögerungen von mehr als eineinhalb Jahren. Die Kosten trug der Steuerzahler.