Der Einsitz im Verwaltungsrat des Nahrungsmittelmultis Nestlé gilt als eines der prestigeträchtigsten Mandate der Schweizer Wirtschaft (siehe auch Artikel auf Seite 32). Nun verzichtet Carolina Müller-Möhl (43), seit 2004 im Gremium, auf eine Wiederwahl und scheidet an der GV vom 19. April aus. Zugleich steht auch Vivendi-Präsident Jean-René Fourtou nicht mehr zur Wahl, doch der ist 72 und hat die statutarische Alterslimite erreicht.Nestlé bedankt sich für ihre «hochgeschätzten Dienste». Es steht hochkarätiger Ersatz bereit: Henri de Castries, Chef des französischen Versicherers Axa.
Mit ihrem Austritt sorgt Carolina Müller-Möhl einmal mehr für Aufsehen. Seit sie im Jahr 2000 nach dem Tod ihres Bankergatten Ernst Müller-Möhl die Verantwortung für ihre Firma übernahm, polarisiert sie: Für die einen ist die Präsidentin der Müller-Möhl Group eine starke Investorin, für andere eine überschätzte Vorzeigefrau.
Der Einfluss der übrigen Mitglieder gilt als beschränkt
Mit dem Erreichen dieser Ziele dürfte ihre Gestaltungsmöglichkeit an Grenzen gelangt sein. Der Nestlé-Verwaltungsrat gilt als Zwei-Klassen-Rat mit dem tonangebenden Präsidialausschuss um die Branchenprofis Peter Brabeck und Paul Bulcke. Der Einfluss der übrigen Mitglieder gilt als beschränkt, was zu Frustrationen führen kann.
Müller-Möhl interpretierte ihre Rolle durchaus aktiv. Sie gehörte laut Insidern auch zu den Kritikern des Doppelmandats von Brabeck, der von 2005 bis 2008 als Präsident und CEO wirkte. Aus dem Nestlé-Umfeld wird kolportiert, Brabeck habe Müller-Möhl schon bei ihrer Wiederwahl 2009 signalisiert, er sehe dies als ihre letzte Amtsperiode. Grund sei gewesen, dass er ihre weiteren Beitragsmöglichkeiten als beschränkt eingeschätzt habe und zudem dem VR vermehrt den eigenen Stempel aufdrücken wollte – nicht er hatte sie geholt, sondern Vorgänger Rainer E. Gut.
Müller-Möhl dementiert dies und weist darauf hin, ihre Verantwortung sei durch die Berufung ins Nominationskomitee 2009 noch gestiegen: «Als Aktionärin müsste ich mir Sorgen um Nestlé machen, wenn das Unternehmen ein Mitglied des Verwaltungsrats wählt, das nicht einen sinnvollen Beitrag zu leisten vermag.»