21. Juli 2011. Ein US-Richter erlässt Haftbefehle gegen vier CS-Mitarbeiter, darunter Markus Walder, den Ex-Chef des US-Offshore-Geschäfts der CS.

1. August 2011. Das US-Justizministerium fordert Bern auf, Daten über das US-Geschäft der betroffenen Banken zu liefern. Die übermittelten Informationen befriedigen die Justizbeamten nicht: «Es ist nicht das, wonach wir gefragt haben.»

16. August 2011. Nach einem schweizerisch-amerikanischen Treffen auf Beamtenebene erläutert IRS-Abteilungsleiter Michael Danilack mit einem Memo detailliert, was die US-Justiz haben will und bis wann. Insbesondere soll die CS bis zum 6. September «vollständige Informationen» liefern.

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31. August 2011. Nach mehreren Treffen in Washington fordert der stellvertretende US-Generalstaatsanwalt James Cole Staatssekretär Michael Ambühl ultimativ und in klarer Sprache auf, endlich werthaltige Daten zu liefern. Für den Fall, dass diese nicht geliefert würden, werde man gegen die Banken mit Zwangsmassnahmen vorgehen.

9. Dezember 2011. Nun fordert das US-Justizministerium einzelne Banken direkt auf, Dokumente über ihr USA-Geschäft zu liefern. Diese sollen als Beweismittel in den Strafuntersuchungen oder für einen Vergleich (Deferred Prosecution Agreement) genutzt werden. Die Frist: 31. Dezember. Die Herausgabe der Daten scheitert, weil die USA auf die Schweizer Forderung nach Straffreiheit für die Bankmitarbeiter nicht eintreten.

16. Dezember 2011. Das Bundesamt für Justiz stellt den Banken in Aussicht, die Übermittlung der Dokumente auf dem Rechts- oder Amtshilfeweg unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen.

18. Januar 2012. Der Bundesrat beschliesst, dass vorläufig nur anonymisierte Mitarbeiterdaten im Aufsichtsamtshilfeverfahren der Finma an die US-Börsenaufsicht SEC geliefert werden sollen.

27. Januar 2012. Die Bank Wegelin sieht sich wegen einer drohenden US-Klage gegen das Institut gezwungen, ihr US-Geschäft abzuwickeln und das Restgeschäft an Raiffeisen zu verkaufen.

März 2012. Mehrere Banken bitten den Bundesrat, ihnen mehr Möglichkeiten der Kooperation mit US-Behörden zur Wahrung ihrer Interessen und jener ihrer Mitarbeiter zu gewähren. Sie wollen umfassend mit den US-Behörden kooperieren.

4. April 2012. Der Bundesrat erteilt den betroffenen Banken nun befristet die Erlaubnis, ohne eine Verletzung von Art. 271 des Strafgesetzbuches (wirtschaftlicher Nachrichtendienst) Daten zur Wahrung ihrer Interessen zu übermitteln. Gleichzeitig betont der Bundesrat, «dass die Abwägung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Sache jeder Bank bleibt». Der Bundesrat erlaubt die unverschlüsselte Datenlieferung, «wenn die Konturen einer Globallösung feststehen». Tatsächlich rückt die Globallösung in weite Ferne.