Finanzmärkte haben ein feines Gespür. Kaum hatte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Mitte Oktober geurteilt, dass die Abschreibung von 16,5 Milliarden Franken aus AT1-Anleihen der Credit Suisse rechtswidrig sei, stieg der Wert der Ansprüche aus den abgeschriebenen Papieren deutlich an. Das Urteil hatte auch Folgen für die Bewertung anderer AT1-Anleihen, zum Beispiel der UBS-Bonds mit der ISIN CH1485827070, über die die Grossbank Ende September 1,25 Milliarden australische Dollar eingesammelt hatte. Auch deren Kurs legte nach dem aufsehenerregenden Urteil zu.
Der Grund: Die UBS-AT1-Anleihen dürften für Investoren nach dem Verdikt aus St. Gallen attraktiver geworden sein. Denn aufgrund des Gerichtsentscheids nimmt die Gefahr ab, dass diese Anleihen in einer allfälligen Krise zur Rekapitalisierung herangezogen werden, weil die Vertragsklauseln des UBS-Bonds denen der fraglichen CS-AT1-Anleihen sehr ähneln. Auch andere Banken wie die Zürcher oder die Luzerner Kantonalbank haben AT1-Anleihen mit vergleichbaren Konditionen emittiert.

