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Sulzer-Präsident kauft millionenschweres Aktienpaket

Sulzer-Präsident Peter Löscher hat ein millionenschweres Aktienpaket des Winterthurer Industriekonzerns gekauft. Sulzer bestätigt die Transaktion. «Ich wollte mit diesem Eigeninvestment ein deutliches Zeichen setzen», sagt Löscher zur «Handelszeitung». Er sei «von der fundamentalen Stärke von Sulzer» überzeugt.

Der Deal datiert auf den 10. Dezember. Die Schweizer Börse wies seinerzeit aus, dass ein Mitglied des achtköpfigen Sulzer-Verwaltungsrats Aktien im Wert von knapp über 1 Million Franken gekauft hat. Mit dem Kauf hält der Ex-Siemens-Chef nun fast 20’000 Aktien des Industriekonzerns. Das ganze Paket hat einen Wert von rund 2 Millionen Franken. Kein anderes Mitglied des Verwaltungsrats vereint eine grössere Position auf sich. Innerhalb der obersten Führungsriege besitzt nur Sulzer-Chef Greg Poux-Guillaume mehr Aktien.

CS-Chef verliert Verwaltungsratsmandat

Seit 2014 sass Credit-Suisse-Chef Tidjane Thiam beim US-Medienkonzern 21st Century Fox im Verwaltungsrat. Nun ist der Bankchef seinen Posten beim Film- und Fernsehkonzern los. Denn der australische Medienmogul Rupert Murdoch hat gewichtige Teile von 21st Century Fox an den Walt-Disney-Konzern für 71 Milliarden Dollar verkauft. Die bisherige 21st Century Fox wurde dazu jüngst von der Börse genommen. Und die verbleibenden Teile wie der Fernsehsender Fox News gingen in eine neue Gesellschaft namens Fox Corporation über, an der die Murdoch Family 39 Prozent der Stimmrechte hält. Im neuen Fox-Verwaltungsrat ist CS-Chef Thiam nicht mehr vertreten. 

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Der Bankmanager war bei 21st Century Fox im Nominations- und Corporate-Governance-Ausschuss. Thiam erhielt im letzten vollen Geschäftsjahr, das Ende Juni 2018 zu Ende ging, rund 310’000 Dollar für eine Handvoll VR-Sitzungen in New York. Davon nahm der CS-Chef jedoch an weniger als 75 Prozent der VR-Meetings teil. Das ist schlechteste Anwesenheitsquote aller elf 21st Century-Verwaltungsräte. 
 

UBS-Chefökonom Schweiz: «Es droht eine Japanifizierung Europas»

Der Chefökonom der UBS Schweiz, Daniel Kalt, erläutert im Interview mit der «Handelszeitung» die Gefahren einer Rezession: «Vieles hängt jetzt von den nächsten drei, vier Wochen ab. Da werden einige der Themen, die die Weltwirtschaft beeinflussen, entweder gelöst oder sie eskalieren», sagt Kalt. Im zweiten Halbjahr 2018 seien die ersten Anzeichen einer Verlangsamung in Europa sichtbar geworden.

«Die vorlaufenden Indikatoren sanken und das hat, in Kumulation mit dem Handelskrieg zwischen den USA und China, den drohenden Zöllen für die europäische Automobilindustrie und der Gefahr eines ungeordneten Brexit bei vielen Firmen auf die Stimmung gedrückt. Doch dann ist die amerikanische Notenbank ab Januar massiv zurückgerudert und hat signalisiert, dass dieses Jahr wohl keine Zinserhöhungen mehr kommen; das hat geholfen.»

Zudem sagt Kalt, dass alles davon abhänge, ob der seit zehn Jahren andauernde globale Aufschwung weitere Jahre anhalte: «Nur dann haben Europa und die Schweiz eine Chance, aus dem Nullzinsumfeld herauszukommen. Ansonsten droht eine Japanifizierung Europas.»

Unfaire Vorteile für Staatsbetriebe

Gewisse Staatsbetriebe und staatliche Verwaltungseinheiten zahlen keine Gewinnsteuern, obwohl sie mit Privaten in direkter Konkurrenz stehen. Dies zeigen Recherchen der «Handelszeitung». Auf Anfrage bestätigen die Energiewerke der Städte Solothurn, Grenchen, Olten und Schaffhausen, dass sie im privaten Markt von Installationen oder im Kanalbau tätig sind. In diesen Sparten erzielen sie Erlöse, aber zahlen keine Gewinnsteuern. Im Fall der Schaffhauser Verwaltungseinheit SH Power und bei den Solothurner Amtsnotaren werden diese Erlöse nicht einmal separat ausgewiesen, obwohl das Steuerrecht dies so verlangt.

Im Leitfaden der Schweizerischen Steuerkonferenz der Kantone (SSK) von 2008 steht klipp und klar: «Allfällige Gewinne privatwirtschaftlichen Teils müssen dargestellt und rückerstattet werden. Quersubventionen sind verboten. Dividenden sind zu limitieren.» Die Grundsätze leiten sich von der Verfassung ab. Eine Ausnahme gilt nur für öffentliche Zwecke. Der Zürcher Steuerrechtsprofessor René Matteotti äussert sich nicht zu Einzelfällen, sagt aber, die Grundsätze der SSK würden auch heute gelten.
 

Credit Suisse prüft Open Banking für Schweizer Privatkunden

Ab Herbst müssen Schweizer Banken in der EU zwingend ihre Schnittstellen zu Bankkonten auf Kundenwunsch Drittanbietern wie Fintechs öffnen. Nun dürfen auch Privatkunden in der Schweiz auf neue Open-Banking-Angebote hoffen. «Wir evaluieren Anwendungsmöglichkeiten für unsere Privatkunden in der Schweiz», schreibt die Credit Suisse auf Anfrage. Derzeit sammle man erste Erfahrungen im europäischen Raum. 

Seit kurzem läuft nämlich in der EU die verbindliche Testphase im Rahmen der zweiten Zahlungsdienstrichtlinie (PSD2), an der auch zahlreiche Schweizer Banken mit EU-Geschäft wie UBS, Credit Suisse oder Julius Bär teilnehmen müssen. Denn ab September sind alle in der EU tätigen Banken verpflichtet, Drittanbietern den Zugang zu Kontoinformationen zu gewähren, wenn Bankkunden dies wünschen. Denkbar sind dann neue Services wie Finanzcockpits aller Bankbeziehungen oder automatisierte Zahlungsvorgänge.