Die Busse der UBS in Frankreich, die Vergütungen des Top-Managements und auch das Thema Nachhaltigkeit: All das gab an der Generalversammlung der grössten Schweizer Bank in Basel zu reden.

Doch dann geschah wirklich ein Knall: Am frühen Nachmittag votierten nur gut 41,6 Prozent der Stimmen dafür, dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung die Entlastung zu erteilen. Ein ebenso grosser Anteil (41,6 Prozent) wandte sich dagegen. Damit wurde das nötige Quorum nicht erreicht.

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In einer ersten Reaktion sagte Verwaltungsratspräsident Axel Weber, er interpretiere das Ergebnis so, dass «die Unsicherheiten in Bezug auf den noch offenen Prozess in Frankreich Ihnen Sorge bereitet». Die Aktionäre wollten sich offenbar alle rechtlichen Möglichkeiten offen halten wollen. «Ich habe dafür Verständnis.»

Er erinnere aber daran, so Weber weiter, dass niemand aus der heutigen Führung zur Zeit, um die es im französischen Justizverfahren geht, in der Verantwortung war. «Unseres Erachtens hat der Prozess in keiner Weise gezeigt, dass UBS in jener Zeit sich nicht an die damals geltenden Vorschriften in Frankreich und der Schweiz gehalten hat.»

Und weiter: «Wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent weiterverfolgen.»

Wie einst bei Marcel Ospel

Im Hintergrund steht, dass die Schweizer Grossbank im Februar vom Tribunal de Grande Instance in Paris zu einer erstaunlichen Strafzahlung verdonnert wurde: Weil UBS-Manager französischen Bürgern bei der Steuerumgehung geholfen und teils auch illegal im Land gewirkt hätten, soll die Bank über 4 Milliarden Euro bezahlen. Die UBS hatte ein Vergleichsangebot der französischen Staatsanwälte abgelehnt und auf Freispruch plädiert. CEO Sergio Ermotti äusserte sich nach dem Urteil entrüstet, der Fall wird weitergezogen: Das Urteil ist also noch nicht rechtsgültig.

Und nun? Das heutige Votum der Generalversammlung hat keine direkten rechtlichen Konsequenzen für das Management – aber Signalwirkung. Offenbar gingen nun also auch grosse Investoren, Fonds und Stimmrechtsberater auf vorsichtigen Abstand zur UBS-Spitze.

Dass in einer grossen Publikumsgesellschaft die Entlastung verweigert wird, kommt fast nie vor; oder konkreter: Der letzte grosse Fall geschah ebenfalls bei der UBS, als die Aktionäre dem Team um Marcel Ospel die Décharge für das Krisen-Jahr 2007 verweigerten.

Ansonsten würde das Management durch eine Décharge-Abstimmung bloss vor Klagen der Gesellschaft sowie jener Aktionäre gesichert, welche dem Beschluss zugestimmt haben; die anderen können ungebremst vorgehen. Das heisst: Ob tatsächlich eine 50-Prozent-Mehrheit für eine Entlassung zustandekommt, ist im Grunde eher ein Randaspekt für die Rechtslage von Axel Weber oder Sergio Ermotti.

Entscheidend wird obendrein, wie sich der Prozess in Frankreich entwickelt (was noch Jahre dauern dürfte); und danach erst stünde Aktionären die Möglichkeit offen, gewisse UBS-Verantwortliche wegen einer allfälligen Pflichtverletzung anzuklagen.

Weber ahnte es

Interessanterweise hatte dieselbe GV die Saläre für die Führungsriege der Grossbank solide genehmigt: So stimmten gut 79 Prozent für den Vergütungsbericht 2018 – kaum weniger als im Vorjahr (gut 81 Prozent).

Präsident Weber und CEO Sergio Ermotti ahnten offenbar, dass es knapp wird bei der Décharge. Auf den Tag der Generalversammlung hin gaben sie dem «Blick» ein Interview. «Wir haben im Vorfeld der GV mit vielen Aktionären gesprochen, die sich enthalten wollen», sagte Weber. «Sie möchten sich damit gewisse rechtliche Möglichkeiten offenhalten. Solche Enthaltungen zählen aber als "nicht dafür". Wir müssen für die Décharge über 50 Prozent "Dafür"-Stimmen bekommen. Das ist vor diesem Hintergrund möglicherweise nicht gegeben.»

Der Anteil jener Stimmen, die sich nun an der GV enthielten (und insofern als «nicht dafür» gelten können), lag bei gut 16 Prozent. 

Axel Weber UBS

«Ich habe Verständnis dafür»: Verwaltungsratspräsident Axel Weber unmittelbar nach der Décharge-Abstimmung in Basel, 2. Mai 2019.

Quelle: Screenshot UBS

Er verstehe, wenn Aktionäre sich ihre Rechte sichern wollen, so Weber im «Blick»-Gespräch weiter. «Ich kann nur sagen, dass die heutige Führung der Bank im Frankreich-Fall stets äusserst sorgfältig und im Interesse der Aktionäre gehandelt hat.»

Vergütung versus Aktienkurse

Unter anderem hatte die Anlagestiftung Ethos zuvor den Mitaktionären empfohlen, alle Anträge in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzulehnen und die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Décharge) zu verweigern.

Vincent Kaufmann zeigte sich im Namen von Ethos «beunruhigt über die hohen Risiken durch Rechtsfälle». Er erwähnte dabei nicht nur die Causa Frankreich, wo die Bank vor zwei Monaten erstinstanzlich zu einer hohen Busse verurteilt wurde, sondern auch den Fall der sogenannten Ramsch-Hypotheken (Subprime-Hypotheken) in den USA. Auch in diesem Fall hat sich die Bank nicht - wie andere vergleichbare Institute - mit den Justizbehörden auf einen aussergerichtlichen Vergleich geeinigt.

Ausserdem betonte Kaufmann, dass die Vergütungen nicht im Einklang mit der Aktienkursperformance stünden und die Kernkapitalquote Ende 2018 erstmals seit längerer Zeit wieder unter 13 Prozent gefallen sei. Daher seien die Vergütungen abzulehnen und der Antrag auf Entlastung der verantwortlichen Kreise komme zu früh. Laut Schweizer Recht haben Aktionäre bekanntlich eine Frist von sechs Monaten, um eine Klage einzureichen. Dies aber nur, falls sie der Décharge nicht zugestimmt haben.

Eine weitere Aktionärin bezeichnete die Rückstellungen der UBS für die beiden Rechtsfälle als viel zu tief. Sie forderte ein «verantwortungsvolles Management» und schlug vor, die Boni um 50 Prozent zu kürzen. Etwa um zu verhindern, dass die Boni für Angestellte im Mutterschutz gekürzt würden. Das Thema Vereinbarung von Arbeit und Familie sei für die UBS von hoher Wichtigkeit, antwortete VR-Präsident Axel Weber.

«In Richtung Nachhaltigkeit»

Ansonsten war im ersten Teil der GV vor allem die Nachhaltigkeit der Bank ein Thema. Die Anlagestiftung Actares, die das nachhaltige Wirtschaften in den Fokus stellt, bedankte sich bei der UBS-Spitze zwar für die Dialogbereitschaft, bezweifelte aber, dass die UBS in Sachen Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder auch Menschenrechten schon genug fortgeschritten sei.

VR-Präsident Weber wies dabei darauf hin, dass die Bank die «Balance» immer mehr in Richtung Nachhaltigkeit verschiebe, was aber ein langwieriger Weg sei. Überhaupt würden die Standards in Bezug etwa auf Terrorfinanzierung oder Korruption angezogen.

Anwesend waren zu Beginn der Generalversammlung gemäss den Angaben 1254 Aktionäre. Mit den Aktienstimmen, die vom unabhängigen Stimmrechtsberater vertreten werden, sind 76 Prozent der stimmberechtigten Aktienstimmen anwesend.

(awp/mlo/rap/reuters)