Sie heissen «Range Target Profit Forwards» oder «Conditional Target Redemption Forwards». Und haben der UBS zur Unzeit einen Skandal eingebrockt. Diese komplexen Forward-Derivate sichern den Käufern gewisse Einnahmen, wenn der Dollar in einem bestimmten Band zum Franken verbleibt. Fällt der Dollar unter einen vertraglich festgelegten Schwellenwert, muss der Kunde Dollar kaufen. Die Gewinne der Kunden sind dabei begrenzt, das Verlustrisiko ist es dagegen nicht.

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Nachdem US-Präsident Donald Trump Anfang April seine lange Liste mit Strafzöllen veröffentlicht hatte, setzte eine Massenflucht aus dem Dollar ein. Das führte dazu, dass viele Käufer der fraglichen Kontrakte Geld nachschiessen mussten (sogenannte Margin-Calls). Die Verluste häuften sich. Und damit auch die Beschwerden. Das Portal «Inside Paradeplatz» hatte als Erstes über den Fall berichtet.

Einige Kunden verstanden die Risiken nicht

Solche komplexen Kontrakte sind eigentlich für Profis. Bei der UBS dagegen haben Berater auch einigen weniger erfahrenen Kunden diese Kontrakte angedreht, wie Insider berichten. Insgesamt haben rund dreihundert Kunden die fraglichen Derivate gekauft. Von dieser Grundgesamtheit hätten einige wenige richtig viel Geld verloren. Und einigen dieser Kunden hätten die UBS-Berater die Dollar-Wetten nie verkaufen dürfen. Wie zu hören ist, hat der Fall bereits zu personellen Konsequenzen geführt: Ein Regionenleiter in der Ostschweiz musste seinen Hut nehmen.

Die UBS erklärt dazu: «Die extreme Marktvolatilität der letzten Wochen hat sich auf bestimmte Anlagen ausgewirkt. Die allermeisten unserer Kunden haben diversifizierte Investmentportfolios und sind damit in dieser volatilen Zeit relativ gut gefahren. Wir prüfen allfällige unerwartete Auswirkungen mit den betroffenen Kunden.»

Andere Banken wie Julius Bär haben vergleichbare Produkte verkauft. Doch diese gingen nach Angaben der Bank nur an Kundinnen und Kunden, die genügend Kenntnisse und Erfahrung haben, um die Risiken einschätzen zu können. «Uns sind keine Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit diesen Produkten aufgrund der jüngsten Verwerfungen bekannt», heisst es bei Julius Bär. Auch der Zürcher Kantonalbank liegen nach eigenen Angaben keine Beschwerden vor.

Die UBS bemüht sich um Schadensbegrenzung

Für die UBS kommt der Fall zur Unzeit. Denn nun beginnt die heisse Phase in der Debatte darum, wie stark der Bund an der Regulierungsschraube drehen soll, um Konsequenzen aus dem CS-Kollaps zu ziehen. Die UBS argumentiert dabei, dass der Fall der CS ein Einzelfall gewesen und die UBS ganz anders unterwegs sei. Sprich, die UBS sei solide und geschäfte sauber. Dieses Bild bekommt nun Kratzer, wenn Boni-gierige UBS-Berater einer ahnungslosen Kundschaft riskante Dollar-Wetten andrehen.

Hinter den Kulissen bemüht sich die UBS nun um Schadensbegrenzung. Die Bank führt Gespräche mit den Käuferinnen und Käufern der fraglichen Kontrakte. Im Einzelfall wird geprüft, ob alles sauber abgelaufen ist oder ob die Bank für erlittene Verluste eine Kompensation anbietet.

Doch das wiederum könnte Folgen haben. Denn wenn eine Bank Kunden für Anlageverluste kompensiert, droht ihr, dass sie für solche Risiken künftig Rückstellungen bilden muss. Die Finanzmarktaufsicht ist hier in einer Art Zwickmühle, wie Aufsichtsexperten erklären. Denn ein Kernauftrag der Finma ist der Kundenschutz, daher sollte sie sich nicht querstellen, wenn eine Bank Kunden entschädigt, denen Anlageprodukte verkauft wurden, die für sie ungeeignet waren.

Es gilt die Eigenmittelverordnung

Auf der anderen Seite ist es widersinnig, wenn Banken den Kunden deren Anlagerisiko abnehmen und sie bei Verlusten entschädigen. Denn wenn dies einmal vorkommt, kann der Fall Schule machen. Und für das Risiko wiederum müsste dann eine erhöhte Vorsorge getroffen werden. Die Finma verweist in dem Fall auf die geltende Eigenmittelverordnung: «In Abhängigkeit von Art, Umfang, Komplexität und Risiko müssen Banken für operationelle Risiken infolge von Unangemessenheit oder des Versagens von internen Prozessen oder Systemen, infolge des Versagens von Menschen oder infolge von externen Ereignissen Verlustereignisse erfassen.»

Dass die Finma in der Frage der Kundenentschädigung keine einheitliche Linie fährt, zeigt der Fall Greensill. Als reiche Kunden mit den Lieferkettenfonds der CS Schiffbruch erlitten, stellte sich die Aufsicht dagegen, dass die Bank ihre Kernklientel entschädigt. Nachdem die CS von der UBS übernommen worden war, wurde dies der UBS dann aber gestattet.