Das Warten geht weiter: Im Steuerstreit der UBS mit Frankreich ist es am Montag noch zu keinem Urteil des Berufungsgerichts gekommen. Das für den heutige Montag angekündigte Urteil werde erst am 13. Dezember verkündet, sagte ein UBS-Sprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Einer der Richter sei krank, hiess es zur Begründung.

Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. «Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts im Februar 2019.

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UBS möchte weniger zahlen

Damals wurde die UBS zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen. Die UBS bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten und fordert einen Freispruch. Für den Fall zurückgestellt hat die Bank 450 Millionen Euro.

In der zweiten Instanz beantragte die Anklage eine Zahlung von «nur» mindestens 3 Milliarden Euro. Deutlich weniger also als die erstinstanzlich verhängten 4,5 Milliarden. Die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollen zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.

(awp/tdr)