Die vorgesehenen Mittel im Härtefallfonds für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branchen müssen deutlich erhöht werden. Und der Bund soll den Lead übernehmen, um Wettbewerbsverzerrungen und Kompetenzgerangel und somit Zeitverlust bei der Auszahlung zu verhindern.

Dies ist die Hauptstossrichtung der meisten Antworten im Rahmen der Vernehmlassung zur Verordnung über die Härtefallmassnahmen des Bundes. Die Frist lief am Freitag ab. Die Grundsätze zur Verordnung hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet. Die Regelung soll bereits auf den 1. Dezember in Kraft treten.

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Die Härtefallregelung soll bei Unternehmen zum Tragen kommen, die zusätzlich zu den anderen Massnahmen auf Hilfe angewiesen sind. Der Bundesbeitrag wurde im Verordnungsentwurf auf maximal 200 Millionen Franken festgelegt. Gleich viel Geld stellen die Kantone zur Verfügung.

Bereits beim Auftakt zur Vernehmlassung Anfang November war allerdings laut Finanzminister Ueli Maurer klar, dass dies in Anbetracht der im Raum stehenden Forderungen sicher zu wenig ist.

Auch Christoph Brutschin, Präsident der Kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), deutete an, dass die Höhe des Härtefallfonds nicht ausreichen dürfte. Er könne sich vorstellen, dass der Fonds auf eine Milliarde Franken oder mehr aufgestockt werden müsse, sagte er in einem Radiointerview.

Offene Türen eingerannt

Die Event-, Schausteller- und Reisebranche rannte somit offene Türen ein, als sie am Freitag an einer Video-Medienkonferenz einen gemeinsamen Appell für "Richtige Hilfe jetzt!" absetzten. Die momentane «katastrophale» Situation sei für viele kleine und mittlere Unternehmen ohne Hilfe nicht mehr lange tragbar.

André Lüthi, CEO des Reiseveranstalters Globetrotter, sagte, es brauche «sicher eine Milliarde». Veranstalter-Legende André Béchir forderte gemäss eigener Hochrechnung «eher gegen zwei Milliarden». Max Katz, Präsident des Schweizer Reiseverbands, sprach von je 600 Millionen vom Bund und den Kantonen. Das Konkursrisiko der 1300 Unternehmen der Branche liege derzeit bei 40 bis 50 Prozent.

Um Konkurse und Entlassungen zu verhindern, müsse die Bundeshilfe für Härtefälle vorerst auf mindestens eine Milliarde Franken aufgestockt werden, schreiben die SP Schweiz und die Grünen (GPS) in ihrer Vernehmlassungsantwort. Der Branchenverband Hotelleriesuisse benötigt seiner Eingabe gemäss 500 Millionen Franken à-fonds-perdu für Härtefallhilfen.

Keine konkreten Zahlen nennen die FDP und die Grünliberalen (GLP) in ihren Beurteilungen der Verordnung. Der Beitrag des Bundes sei "angemessen zu erhöhen", falls nötig in mehreren Schritten, so die GLP. Die FDP könnte "eine Anpassung des finanziellen Rahmens unterstützen", falls sich eine solche aufdränge.

Bereits gehandelt haben die Kantone Aargau und Zürich. Sie präsentierten am Freitag neue Hilfspakete in der Höhe von 125 respektive 200 Millionen Franken. Im Kanton Zürich soll es besonders betroffenen Unternehmen der Event-, Gastro-, Reise- und Tourismusbranche sowie Schaustellern zu Gute kommen. Die Gelder sollen gemäss den Härtefall-Kriterien des Bundes eingesetzt werden.

Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) hat am Freitag beschlossen, die 200 Millionen Franken des Bundes mit dem Budget 2021 zu beantragen. Damit könnte ab dem 1. Januar Geld für die Corona-Härtefallregel ausbezahlt werden. Das Parlament kann damit noch in der Wintersession darüber diskutieren - und die Mittel allenfalls auch erhöhen.

Umstrittener Kostenteiler

Uneinigkeit herrscht bei den Vernehmlassungsteilnehmern über die korrekten Kostenteiler zwischen Bund und Kantonen. FDP und GLP wollen an je 50 Prozent für den Bund und die Kantone festhalten. Die SP, Hotelleriesuisse oder der Kanton Solothurn setzen sich - wie wohl die meisten Kantone - für 80 Prozent zu Lasten des Bundes und 20 Prozent zu Lasten der Kantone ein. Die Grünen wollen, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil "substanziell erhöht".

Ohne einen neuen Finanzierungsschlüssel drohe die Härtefallregelung zu scheitern, weil viele Kantone mit einer fünfzigprozentigen Beteiligung überfordert wären, schreibt Hotelleriesuisse.

Einig ist man sich hüben wie drüben, dass es nun unbürokratische, klare und rasche Lösungen braucht. Ob dabei der Bund oder die Kantone den Lead haben sollen, wird wiederum kontrovers beurteilt.

FDP und GLP wollen den Kantonen mehr Spielraum für die individuelle Beurteilung der Gesuche geben. Die Vertreter Unterhaltungs-, Veranstaltungs- und Reisebranche warnten dagegen vor einem Flickenteppich bei der Regelung von Härtefällen.

Damit seien Wettbewerbsverzerrungen, sowie ein Interpretations- und Kompetenzgerangel vorprogrammiert. Der Bund müsse deshalb "schnell und unkompliziert" den Lead übernehmen. Viele Betriebe seien auf Soforthilfe angewiesen - noch in diesem Jahr.

Was ist ein Härtefall?

Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates gilt ein Unternehmen als Härtefall, wenn es verglichen mit den Vorjahren 40 Prozent an Umsatz verloren hat. Die SP möchte diesen Wert auf 20 Prozent festlegen. FDP und GLP erachten starre Grenzen als kritisch. Den Kantonen sei hier ein grösserer Beurteilungsspielraum zu lassen.

SP und GLP sind zudem der Meinung, dass für ein Unternehmen sowohl A-fonds-perdu-Beiträge als auch Darlehen oder Bürgschaften möglich sein sollen. Die FDP möchte wenn immer möglich auf rückzahlbare Darlehen fokussieren. Der Bundesrat schlägt vor, dass pro Unternehmen nur eine Form der Hilfen beansprucht werden kann.

Kritik gab es in der Vernehmlassung auch an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Deckelung der À-fonds-perdu-Beiträge auf maximal 10 Prozent des Umsatzes von 2019, höchstens aber auf 500'000 Franken pro Unternehmen. Die Grünen forderten maximal 30 Prozent des Umsatzes oder 1,5 Millionen Franken.

(awp/tdr)