Die ehemaligen Swissair-Verwaltungsräte kommen ungeschoren davon: Nach Ansicht des Zürcher Obergerichts war deren Entscheid im Jahre 2001, der belgischen Airline Sabena mit 150 Millionen Euro unter die Arme zu greifen, rechtlich vertretbar. Die Klage von Swissair-Liquidator Karl Wüthrich gegen den ehemaligen Swissair-Verwaltungsrat wurde auf der ganzen Linie abgewiesen. Eine Sprecherin des Zürcher Obergerichts bestätigte auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der «Berner Zeitung».

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Wüthrich hatte die ehemaligen Verantwortlichen der Swissair auf 150 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Das entspricht jener Summe, welche die Verwaltungsräte kurz vor dem Swissair-Grounding zur Rekapitalisierung der krislenden Sabena investiert hatten.

Entscheid unvernünftig

Nach Ansicht des Gläubigervertreters war die finanzielle Situation der Swissair-Gruppe zu diesem Zeitpunkt so desolat, dass der Entscheid, die Tochtergesellschaft Sabena zu rekapitalisieren, unvernünftig und unhaltbar gewesen sei. Sie hätten damit die Swissair und die Gläubiger um 150 Millionen Euro geschädigt.

Die Zürcher Oberrichter kommen jedoch zu einem ganz andern Schluss. Gemäss dem vorliegenden Urteil war die Zahlung an die Sabena ein «rechtmässiger und zum damaligen Zeitpunkt vertetbarer Geschäftsentscheid».

Die Beschuldigten hätten keine Pflichtwidrigkeit begangen. Zudem sei der Swissair-Gruppe mit der Rekaptialisierung kein Schaden entstanden. Sie habe dafür einen Gegenwert erhalten.

Die sich im Verlauf des zweiten Halbjahres 2000 abzeichnende Notwendigkeit der Rekapitalisierung der Sabena habe einen «Entscheid innert kurzer Zeit» erfordert, hält das Obergericht fest. Ansonsten hätte zu Beginn des Jahres 2001 ein Konkurs der belgischen Airline gedroht.

Ein noch höherer Schaden abgewendet

Zum Zeitpunkt der umstrittenen Zahlung sei die Swissair-Gruppe nicht überschuldet und somit grundsätzlich in der Lage gewesen, die 150 Millionen Euro zu zahlen. Ausserdem habe der Verwaltungsrat annehmen dürfen, dass er im Falle des Fallenlassens der Sabena mit diversen Ansprüchen Dritter, vor allem von belgischer Seite, konfrontiert worden wäre.

Diese Ansprüche hätten nach Ansicht des Gerichtes ohne Weiteres den Betrag von 150 Millionen Franken überschreiten können. Ein Konkurs der Sabena sei zu diesem Zeitpunkt deshalb keine Option gewesen.

Mit der Ablehnung der Klage sprach das Obergericht den damaligen Verwaltungsratspräsidenten Eric Honegger und die andern Mitglieder des Verwaltungsrates von jeglicher Haftung frei. Es folgte damit auf der ganzen Linie dem Entscheid des Bezirksgerichts Bülach im Jahre 2009.

Das Obergericht auferlegte dem Kläger eine Gerichtsgebühr von 1,6 Millionen Franken. Zudem erhielten die Verwaltungsratsmitglieder Prozessentschädigungen von insgesamt 4,8 Millionen Franken zugesprochen.

Karl Wüthrich wollte den Entscheid des Zürcher Obergerichtes nicht kommentieren. Ob er das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen wird, liess er offen. Er werde dies prüfen, sagt er auf Anfrage. Drei weitere Verfahren gegen ehemalige Swissair-Verantwortliche sind noch hängig - zwei beim Handelsgericht, eines beim Obergericht.

(tke/rcv/sda)