Welche Richter sich über den wahrscheinlich spektakulärsten Wirtschaftsstraffall des letzten Jahrzehnts beugen werden, ist entschieden: Wie die «Handelszeitung» aus sicherer Quelle erfahren hat, wird sich das Bezirksgericht Zürich um den Fall Pierin Vincenz kümmern. 

Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftskriminalität hatte ihre Klage Ende Oktober auch beim Zürcher Bezirksgericht eingereicht. Für grosse Wirtschaftsstraffälle ist hier die neunte Abteilung zuständig. Sie gilt unter Strafverteidigern als notorisch «verurteilungsfreudig». Mit anderen Worten: Vincenz und Co. hätten denkbar schlechte Karten.

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Verteidigung steuerte ins Zürcher Unterland

Entsprechend waren deren Verteidiger offenbar daran, den Gerichtsstand anzufechten. Mit dem Ziel, dass der Prozess vor das Bezirksgericht Bülach kommt, wo seinerzeit auch das Swissair-Verfahren abgehandelt wurde. Es endete 2007 mit Freisprüchen für alle Airline-Verantwortlichen. Mit ihren Anträgen sind die Verteidiger nun gemäss gesicherter Quelle vor Gericht gescheitert. 

Im Kern ging es darum, zu bestimmen, wo der Dreh- und Angelpunkt der zur Last gelegten Delikte lag. Die Staatsanwaltschaft verortete ihn im Zürcher «Baur au Lac», tagte doch hier regelmässig der Aduno-Verwaltungsrat unter Leitung des damaligen Präsidenten Pierin Vincenz. In der Zürcher Luxusherberge fällte das oberste Gremium des Zahlungsdienstleisters beispielsweise den fatalen Entscheid zur Übernahme der Commtrain Card Solutions.

Die Angeklagten argumentierten dagegen, dass zu diesem Zeitpunkt der rechtliche Sitz der Aduno Holding in Opfikon war. Also im Bezirk Bülach.