Der wegen Betrugs verurteilte Finanzjongleur Dieter Behring ist tot. Behring verstarb nach schwerer Krankheit im Alter von 63 Jahren. Der Basler Financier sollte eine mehrjährige Freiheitsstrafe verbüssen.

Behring verstarb Anfang Woche, wie das Onlineportal des «Tages-Anzeigers» unter Berufung auf zwei Quellen am Donnerstag berichtete. Behrings Wohngemeinde im aargauischen Fricktal wollte den Todesfall aus Gründen des Datenschutzes nicht offiziell bestätigten.

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Auf das Konto von Behring geht einer der grössten Schweizer Betrugsfälle. Der in Solothurn geborene Behring hatte in Basel gewerbsmässig Anleger betrogen, wodurch ein Schaden von insgesamt 800 Millionen Franken entstand. Rund 2000 Anleger musste Verluste einstecken. Er hatte zwischen 1998 und 2004 Kundengelder in der Höhe von rund einer Milliarde Franken entgegengenommen.

Der juristische Aufarbeitung des Falls beschäftige während Jahren die Anwälte, die Ankläger und die Gerichte. Letztlich bestätigte das Bundesgericht die im September 2016 vom Bundesstrafgericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Aus gesundheitlichen Gründen konnte Behring die Verbüssung der Strafe nicht antreten.

Der grosse Bluff

Gemäss Bundesgericht war im «System Behring» ein Grossteil des Vermögens der Anleger nicht investiert worden. Das Geld wurde nach einem Schneeballprinzip zur Zinszahlung oder Rückzahlung an andere Kunden verwendet. Das Bundesstrafgericht hatte in seinem Urteil festgehalten: «Es handelte sich um nichts anderes als einen Bluff.»

Zur Rechenschaft gezogen wurde Behring für die Taten zwischen 2001 und 2004. Frühere Handlungen waren verjährt. Das Bundesstrafgericht sprach Schadenersatzansprüche von rund 207 Millionen Franken gut.

Die Vorbereitung für den Prozess vor dem Bundesstrafgericht im Herbst 2016 dauerte zwölf Jahre. Die Verhandlungen liefen über fünf Wochen.

Das Strafmass lag unter der Forderung der Bundesanwaltschaft (BA), die für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hatte dagegen die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch beantragt.

(sda/tdr)