Es gibt sie noch, prominente Politiker, die sich vehement für das Bankgeheimnis einsetzen. Man kann sie leicht zählen, und ihr Einsatz ist begrenzt. Und es geht ihnen nur noch um die Rettung des Bankgeheimnisses im Inland. Die ausländischen Kunden geben sie bereits verloren.

Das letzte Gefecht um das Bankgeheimnis wirkt anrührend. Innert weniger Jahre haben die wichtigsten Exponenten des Landes das Modell, das fast ein Jahrhundert lang zur politischen DNA der Schweiz zählte, aufgegeben. Es mutet wie eine verkehrte Welt an: Während die meinungsführenden Bankiers längst zum Rückzug geblasen haben, steht ganz vorne, in vorderster Frontlinie, ein Grüppchen aufrechter Politiker mit wehender Fahne, bereit zur Verteidigung – obwohl die grosse Schlacht längst verloren ist.

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Die Banker Thomas Matter (SVP) und Hans-Peter Portmann (FDP), die Finanzpolitikerin Gabi Huber (FDP) und der CVP-Mann Gerhard Pfister wollen eine Volksinitiative zum «Schutz der Privatsphäre» auf den Weg bringen. «Personen mit Sitz und Wohnsitz in der Schweiz» sollen durch einen neuen Artikel in der Bundesverfassung gegenüber inländischen Behörden «in ihrer finanziellen Privatsphäre geschützt» sein.

Initiative mit Schwächen. «Dritte», also die Banken, sollen Daten nur liefern dürfen, wenn die Betroffenen zustimmen oder im Fall des begründeten Verdachts auf Steuerhinterziehung, Bilanz- oder Urkundenfälschung. Und wenn der begründete Verdacht besteht, dass vorsätzlich und fortgesetzt grosse Steuerbeträge hinterzogen oder dazu Beihilfe geleistet oder angestiftet wurde. Der Verdacht soll durch einen Gerichtsentscheid geprüft werden.

Matter begründet seine Initiative mit dem weit verbreiteten Argument, dass die Schweizer besonders ehrlich seien. Wissenschaftliche Versuche, die Steuerehrlichkeit zu messen, kommen aber zu anderen Resultaten (siehe Box links).

Der Initiativtext liegt derzeit bei der Bundeskanzlei zur Prüfung. Er hat gewisse Schwächen – formale, sachliche und begriffliche. Der Artikel soll im Grundrechtsteil der Verfassung aufgenommen werden, dessen Bestimmungen den Bürger vor dem Staat schützen sollen, nicht vor den Handlungen eines «Dritten». Mit anderen Worten: In der Systematik des Normensystems ist er dort falsch platziert. Die Begriffe sind unscharf und nicht präzise definiert. Als «Personen mit Sitz und Wohnsitz in der Schweiz» wären Auslandschweizer nicht geschützt. Handkehrum würden auch juristische Personen, also Firmen mit Domizil in der Schweiz, geschützt, etwa das Schwarzgeldvehikel eines Ausländers. Damit hätten ausländische Schwarzgeldanleger plötzlich wieder ein Hintertürchen, während derzeit das gesamte Normensystem bei der Amtshilfe, der Rechtshilfe und den Steuerabkommen auf Transparenz umgestellt wird.

Ist das so gewollt? «Nein», sagt Matter, «hier zählt letztlich, wo der wirtschaftlich Berechtigte wohnt.» Es gehe schliesslich um die Steuerpflicht gegenüber den Schweizer Steuerämtern.

Die Initiative hat ein Legitimationsproblem, wie alle Bemühungen zur Verteidigung des Bankgeheimnisses. Jeder identifiziert das Thema heute mit der Frage des Schwarzgeldes, und der Schutz dieses Geschäfts ist nicht mehr en vogue.

«Völlig überflüssig.» So kommt das Wort Bankgeheimnis im Initiativtext auch gar nicht vor. Es wird mit dem neuen Terminus «finanzielle Privatsphäre» umschrieben, womit wohl Bankdaten gemeint sind. Wo der Text konkret wird, behandelt er ausschliesslich die Informationsrechte der Behörden in Steuerstrafverfahren. Den Steuerbeamten soll der Zugriff auf die Bankdaten erschwert werden.

Die SVP-Initiative wird inzwischen von einigen Politikern aus CVP und FDP unterstützt, aber erst seit der Text nachgebessert wurde.

Es wäre «ein Rückschritt gegenüber geltendem Recht», kritisiert der Strafrechtsprofessor Paolo Bernasconi, «das Ziel der Initiative ist klar: Den Bundesbehörden und den kantonalen Behörden sollen Werkzeuge zur Verfolgung von schweren Steuerdelikten entzogen werden.» Die Bankermittlungen würden durch langwierige Gerichtsverfahren gelähmt. Geschützt würde das «Steuerhinterziehungsgeheimnis», sagt der Basler Verfassungsrechtler René Rhinow.

In der Fachwelt ist die Haltung reserviert, bevor die ersten Unterschriften gesammelt sind. Christian Wanner (FDP), Präsident der Schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz, bezeichnet die Initiative als «völlig überflüssig». Auch andere Exponenten im bürgerlichen Lager gehen auf Distanz.

Wir wissen noch nicht, ob das Bankgeheimnis komplett geschleift wird. Aber wir wissen bereits, dass nicht viel davon übrig bleiben wird. Und wir erleben, dass sich dieser Prozess mit rasanter Geschwindigkeit vollzieht. Vor noch nicht allzu langer Zeit musste sich Pierin Vincenz, der Chef der Raiffeisenbank, noch beschimpfen lassen, als er den Datenaustausch als Zukunftsmodell ins Spiel brachte (siehe Interview mit Pierin Vincenz auf Seite 64). Thomas Sutter, Sprecher der Bankiervereinigung, bemühte sich noch redlich darum, dass nicht jeder Bankier sein eigenes Brainstorming über die Medien betreiben solle. Es half nicht. UBS-Chef Sergio Ermotti forderte, das Bankgeheimnis für Inländer nicht anders als für Ausländer zu behandeln. Patrick Odier, Präsident der Bankiervereinigung, schwenkte in einem Interview um, während sein Lobbyverband einen Tag später ein Strategiepapier vorlegte, das – als Ausdruck des kleinsten gemeinsamen Nenners der vertretenen Geldhäuser – noch immer den Weg über Abgeltungssteuerabkommen forderte. Und kürzlich kippte der Genfer Nicolas Pictet, Präsident der Privatbankiers.

Ende April lenkte Luxemburg ein, und seitdem ist der automatische Informationsaustausch in den wichtigen internationalen Organisationen das grosse Thema. Ob EU, OECD, G-20 oder G-7, überall wird darüber diskutiert. Selbst Grossbritannien hat sich in einer Fünfergruppe mit Deutschland zur raschen Entwicklung eines konkreten Modells verbündet. Nun lancierte BDP-Präsident Martin Landolt einen neuen Vorschlag: Die Banken sollen die Steuerauszüge ihrer in- und ausländischen Kunden direkt elektronisch an die Steuerämter weiterleiten. Noch vorsichtig äusserte sich der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin (CVP): «Eine automatische Übermittlung könnte vielleicht später einmal ein Diskussionspunkt werden.»

Also auch für die Schweizer. Die Idee ist radikal und wohl kaum praktikabel, aber in einer ersten Umfrage im Auftrag von SRF signalisierten nahezu die Hälfte der Befragten ihre Zustimmung.

Renitente Fiala. Viele politische Kapriolen wurden seitdem geschlagen, sie sind schon in Vergessenheit geraten. SVP-Nationalrat Pirmin Schwander erstattete wegen der Datendiebstähle Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel. SVP-Mann Alfred Heer reichte einen Vorstoss ein, mit dem das Bankgeheimnis für deutsche Amtsträger aufgehoben werden sollte. Er meinte zu wissen, dass diese ihre Schwarzgelder in der Schweiz bunkerten. Er würde eine Volksinitiative erwägen, sollte er nicht durchkommen.

Die höchste Quote von Fehlschlägen hat die Zürcher FDP-Politikerin Doris Fiala zu verzeichnen. Es war im März 2010, als die Nationalrätin vom Bundesrat eine Staatsklage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag forderte. Der Bundesrat schwieg. Die Erfolgsaussichten gingen gegen null: Für Fiala mag das Bankgeheimnis ein Menschenrecht sein, für die Staatengemeinschaft ist es das aber gewiss nicht.

«Es reicht jetzt», verteidigte PR-Fachfrau Doris Fiala in jenen Märztagen ihre Staatsklage in der TV-«Arena». Doch 24 Stunden später verkündete der damalige Parteipräsident Fulvio Pelli vor den Medien die «Weissgeldstrategie». Fiala war darüber nicht informiert. Eine Online-Petition für die Klage brachte gerade einmal 1400 Unterschriften.

Jurist Pelli erläuterte den Kurswechsel: «Wir wollten ein für alle Mal klarmachen, dass wir keine Schwarzgeldpartei sind.» Kurz zuvor hatte der Zuger Ständerat Rolf Schweiger noch verkündet: «Die Zukunft liegt im Bewahren und Verteidigen des Bankgeheimnisses.»

Um Doris Fiala, die abweichenden Kollegen sogar den Parteiaustritt nahegelegt haben soll, wurde es einsam. Philipp Müller, der Häretiker, war nun der starke Mann der Freisinnigen. «Die Scheisse ist angerichtet», sagte er in der ihm eigenen Diktion über die US-Klagen gegen die UBS. Dass er selbst Fialas Vorstoss zur Staatsklage zuvor mit unterschrieben hatte, erklärte er nun als «unüberlegt». Er habe sich von Doris Fiala «überrumpeln» lassen. Ende 2012 noch wollte er Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf das Finanzdossier wegnehmen, weil sie zaghaft erste Gedanken über den automatischen Informationsaustausch formulierte. Seitdem denkt er selbst darüber nach. Öffentlich.